Parkplätze in Lünen sind knapp – egal ob in der Innenstadt oder in den Stadtbezirken. Gerade deshalb wird es schnell zum Ärgernis, wenn ein Auto einen Parkplatz über Monate blockiert und nicht bewegt wird. So geschehen in Alstedde.
Ein Leser berichtete von einem Transporter, der lange Zeit in der Lauenburger Straße auf Höhe der Hausnummer 23 geparkt war. „Ein abgemeldetes Firmenfahrzeug steht dort seit Juni und versperrt öffentlichen Parkraum“, schreibt er und ergänzt: „Es treten auch vermutlich Betriebsstoffe aus, da die Fahrbahn einen schmierigen Film und blauen Schleier aufweist.“
Unternehmen nicht erreichbar
Das Auto gehört dem Unternehmen „Energie-Gebäudetechnik Schlunke“ mit Sitz in der Borker Straße in Lünen. Die Recherche ergab, dass die mit der Firma verbundenen Telefonnummer nicht vergeben ist. Und auch die Internetseite ist nicht mehr aufrufbar.
Mittlerweile hat auch die Stadt Lünen auf die Situation reagiert. Die Mitarbeitenden der Ordnungspartnerschaft können in diesem Fall veranlassen, dass solche Fahrzeuge abgeschleppt werden. Das sei vor wenigen Tagen passiert, bestätigte Stadtsprecher Daniel Claeßen. Er ergänzte, dass der Halter des Fahrzeugs ermittelt werden konnte.
Claeßen sagt, dass das Fahrzeug am 13. Dezember des vergangenen Jahres durch die Mitarbeitenden der Ordnungspartnerschaft zum ersten Mal überprüft worden sei. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug allerdings noch angemeldet.
Fahrzeug muss geduldet werden
Am 9. Januar wurde das Fahrzeug durch die Straßenverkehrsbehörde zwangsentsiegelt. Der Halter wurde anschließend durch die Ordnungsbehörde angeschrieben und zur Entfernung des Fahrzeugs innerhalb einer zweiwöchigen Frist aufgefordert. „Da das Fahrzeug innerhalb der Frist nicht entfernt wurde, haben die Kolleginnen und Kollegen der Ordnungspartnerschaft das Fahrzeug am 24. Januar abschleppen lassen“, ergänzt der Stadtsprecher.
Die Begründung der Vorgehensweise: Es gibt für die Stadt keine Vorschrift, die eine Parkzeitbegrenzung für ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge, welche zum Straßenverkehr angemeldet sind, regelt. Das Fahrzeug muss daher von den Anwohnenden so lange in der Straße geduldet werden, bis keine Anmeldung mehr vorliegt und die Ordnungsbehörde eingreifen darf.
„Ein früheres Eingreifen durch die Ordnungsbehörde war, sofern das Fahrzeug dort bereits seit sechs Monaten abgestellt war, also nicht möglich“, erklärt Claeßen.
Streik bei DSW21 in Dortmund: Bus und Bahn fahren heute nicht
Image-Umfrage vor 25 Jahren in Lünen: Ergebnisse weisen Parallelen zu heute auf
Graffiti ziert neue Lärmschutzwand an B54-Baustelle : Diskussion auf Social Media schweift schnell a