Herrschaftliches Gebäude
Verkauf der Direktorenvilla in Lünen: Es gibt eine neue Entwicklung
Die herrschaftliche Direktorenvilla am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Top-Lage soll verkauft werden. Laut Politik aber nicht mit komplettem Grundstück. Eine Behörde meldet dazu Bedenken an.
Lange Zeit war die unter Denkmalschutz stehende Direktorenvilla in der Friedenstraße unbewohnt. Das hat sich geändert, nicht jedoch die Absicht der Stadt, das Gebäude zu verkaufen.
Die Villa ist architektonisch interessant. Zusammen mit dem Freiherr-vom-Stein-Gymnasium wurde das Direktorenhaus 1931 von den Architekten Dietrich und Karl Schulze gebaut. Der Schulleiter hatte von seinem Arbeitszimmer aus den Schulhof und das Gymnasium gut im Blick. Die beiden denkmalgeschützten Bauten sind geprägt von vor- und zurückspringenden Klinkern samt Rundungen, die sich auch an Häusern in der Nachbarschaft wiederfinden.
Zurzeit ist wieder Leben im Haus. Die elf Zimmer auf 310 Quadratmetern, umgeben von 800 Quadratmetern Garten, hat die Stadt Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich allerdings soll das Gebäude verkauft werden. Wie schon einmal. Damals hatte die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Lünen (ZGL) die Villa über das Online-Portal der Sparkasse für ein Mindestgebot von 417.000 Euro angeboten. Doch der Bürgermeister stoppte den Vorgang aus Gründen rechtskonformen Verwaltungshandelns: Der Rat hätte damals zustimmen müssen, der Bürgermeister war nicht informiert.
Ein Teil des Gartens sollte laut Beschluss zum Schulhof des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums werden. © Goldstein (A)
Teil des Gartens soll Schulhof werden
Die Politik diskutierte über die Direktorenvilla im August vergangenen Jahres. Der Ausschuss für Bildung und Sport hatte für ein Verkauf gestimmt. Die Idee, das Gebäude für schulische Zwecke zu nutzen, hielten SPD und CDU im Gegensatz zur Wählergemeinschaft GFL nicht für machbar. Zumal ein Schulanbau gegen die Raumnot geplant ist. Allerdings sollte das Grundstück der Villa zu einem Teil dem Gymnasium als Schulhof zur Verfügung gestellt werden. Es gibt nämlich Platzbedarf, auch im Freien.
Einfriedungsmauer ist auch geschützt
Während der Sitzung des Betriebsausschusses Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGL) am Mittwoch (19.10) wurde die Politik über die Sicht der Unteren Denkmalbehörde informiert. Nach den Ausführungen plädiert sie dafür, den Direktorenhaus-Garten im Bestand zu erhalten. Das Denkmal umfasse das gesamte Äußere und das Gebäudeinnere. Daher solle eine Inanspruchnahme des Gartens vermieden werden.
Eine Rolle dabei spielt eine Mauer. Sie dient im westlichen Teil der Einfriedung des Grundstücks und gehört laut Denkmalbehörde mit zum geschützten Denkmalumfang.
Der Betriebsausschuss hat diese Einschätzung zur Kenntnis genommen, Diskussionen darüber gab es nicht.
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