Nach Zugunglück in Alstedde Angeklagter Autofahrer (42) muss Geldstrafe zahlen

Nach Zugunglück in Alstedde: Angeklagter muss Geldstrafe zahlen
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Als ein 42-jähriger Lüner am 16. November des vergangenen Jahres am Bahnübergang Am Steinkreuz in Alstedde mit einem Zug kollidierte, hatte er riesiges Glück. Lediglich Prellungen hatte der Mann erlitten, nachdem der Zug das Heck seines Autos erfasste und zerstörte. Auch die Fahrgäste im Zug blieben unverletzt, ebenso wie der Lokführer, der allerdings nach dem Unfall in psychischer Behandlung war.

Keine Erinnerung an Unfall

Der Lüner Autofahrer musste sich am Freitag (4. August) vor dem Amtsgericht Lünen verantworten – wegen schweren Eingriffs in den Bahnverkehr. Erinnerungen an den Unfall selbst hat der Mann nicht mehr. „Ich wohne 30 Meter vom Bahnübergang entfernt“, sagt der Angeklagte. Dass er keinesfalls vorsätzlich gehandelt hatte, war der Richterin schnell klar. Aber sie musste darüber entscheiden, ob er fahrlässig gehandelt hatte. Denn er hatte sich am Tag des Unfalls einer mehrstündigen Zahnoperation unterziehen müssen und erhielt Betäubungsmittel. Eine Aufklärung darüber, dass er selbst hätte gar nicht mehr am Steuer sitzen dürfen, habe er von seiner behandelnden Zahnärztin jedoch nicht erhalten. Einen Appell von der Richterin, nach der nächsten OP nicht mehr selbst zu fahren, erhielt er aber.

Ob er die Lichtzeichenanlage des unbeschrankten Bahnübergangs schlicht übersehen hatte, wusste er nicht mehr. Aber er deutete wohl eine Lichthupe seiner Nachbarin, die auf der anderen Seite des Bahnübergangs stand, falsch. Sie hatte ihn vor dem herannahenden Zug warnen wollen. Der Angeklagte schilderte hingegen: „Der Bahnübergang ist eng, es passt nur ein Auto drüber. Wir in der Nachbarschaft kommunizieren sonst immer mit Lichthupe, um dem anderen zu verstehen zu geben, dass er fahren kann.“ Das erklärt, warum er zuerst am Bahnübergang hielt und dann doch auf die Gleise fuhr, rekonstruierte die Richterin.

Am Zug entstand nach Auskunft von DB Regio ein Schaden von 20.000 Euro. Der Lokführer erlitt einen Schock und musste später psychologisch betreut werden.
Am Zug entstand nach Auskunft von DB Regio ein Schaden von 20.000 Euro. Der Lokführer erlitt einen Schock und musste später psychologisch betreut werden. © Sophie Schober

Geldstrafe geht an Hilfsverein

Der Lokführer erlitt einen Schock und war nach dem Unfall in therapeutischer Behandlung, wie er vor Gericht erklärte. Dem Angeklagten, der sich bei ihm entschuldigte, machte er klar, welches Glück er hatte. „Ich war mit 80 Stundenkilometern unterwegs, normal habe ich auf der Strecke aber 100 drauf.“ Um Kraftstoff zu sparen, habe er den Zug, der aus Selm kam, aber in den Lüner Bahnhof einrollen wollen, sagte er im Zeugenstand. Der entstandene Sachschaden von etwa 20.000 Euro wurde über die Haftpflichtversicherung reguliert.

Die Richterin und eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft entschieden sich, das Verfahren gegen eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro einzustellen. Diese Strafe sei beispielsweise bei Trunkenheitsfahrten üblich, argumentierte die Richterin. Das Geld geht an den Hilfsverein Lünen. Eine Vorstrafe erhält der Mann trotz der Geldzahlung nicht, auch seinen Führerschein darf er behalten.

Anm. d. Red.: Aus einer vorherigen Version des Artikels war nicht klar zu erkennen, mit welcher Intention die Nachbarin die Lichthupe betätigte. Wir haben den Absatz entsprechend präzisiert.

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