Live-Ticker zum Nachlesen

Triumph für Trianel: Gericht weist Klage ab

Den ganzen Tag lief die mündliche Verhandlung in Sachen Trianel-Kraftwerk am Oberverwaltungsgericht in Münster. Jetzt hat das Gericht entschieden: Die Klage gegen das Lüner Kraftwerk wurde abgewiesen. Ein großer Triumph für Trianel - doch der Rechtsstreit geht weiter. Der Verlauf der Verhandlung zum Nachlesen in unserem Ticker.

LÜNEN/MÜNSTER

, 16.06.2016 / Lesedauer: 9 min

Triumph für Trianel: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat Donnerstagabend die Klage gegen die Betriebsgenehmigung für das Lüner Kraftwerk abgewiesen. Damit hat die 750-Megawatt-Anlage einen großen Schritt in Richtung endgültiger Rechtssicherheit getan.

„Gegen die Immissionsprognose bestehen aus Sicht des Senats keine Bedenken“, erklärte Max-Jürgen Seibert, Vorsitzender des 8. Senats. Geklagt hatten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und ein Bürger aus Lünen.

Kraftwerk eine erhebliche Beeinträchtigung“?

Die entscheidende Frage im Verfahren lautete, ob vom Kraftwerksbetrieb eine „erhebliche Beeinträchtigung“ des besonders geschützten Naturraums Cappenberger Wälder ausgeht. Zwar hätten an einigen Messpunkten die sogenannte Critical Loads an Schadstoffen die Irrelevanzschwelle von drei Prozent überschritten.

Das Gericht folgte jedoch der Linie von Trianel für eine sogenannte Einzelfallprüfung. Der Senat kam zu der Auffassung, dass trotz einzelner Überschreitungen eine erhebliche Gefährdung des FFH-Gebietes (Fauna, Flora Habitat) wohl nicht zu befürchten sei.

Zusatzbelastungen verkraftbar

Gutachter hatten für Trianel auf besondere hydrologische und bodenkundliche Bedingungen in den Cappenberger Wäldern hingewiesen. Damit sei der Naturraum in diesem speziellen Fall in der Lage, Zusatzbelastungen zu verkraften.

„Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk wurde von der Bezirksregierung Arnsberg sorgfältig bearbeitet und zu Recht erteilt“, kommentierte Stefan Paul, Geschäftsführer der Lüner Trianel-Kraftwerksgesellschaft, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts.

Urteil nicht nachvollziehbar

BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen erklärte, das Urteil sei für den Umweltverband nicht nachvollziehbar. Es sei schließlich bestätigt worden, dass Critical Loads überschritten wurden. „Das führt zu Rechtsunsicherheit, wenn quasi über Einzelfallregelungen klare Vorgaben unterlaufen werden.“

Rechtsstreit geht weiter

Eine Revision ließ der Senat nicht zu. Der BUND, so Jansen, werde die Urteilsbegründung abwarten und dann über eine mögliche Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision entscheiden.

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist noch die Klage des BUND gegen die wasserrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk anhängig. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Der Rechtsstreit geht also noch weiter.

Unser Live-Ticker zum Nachlesen:

18 Uhr: Urteilsspruch weiterhin offen

Trianel-Anwalt Christoph Riese betont in seinem Schlusswort, dass eine Überschreitung von Critical Loads nicht automatisch zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schutzräume führe. Deshalb habe man die Berechnungen für eine Einzelfallprüfung vorgelegt.

Riese kritisiert, dass ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten erst am Tag vor der Verhandlung am Donnerstag vorgelegen habe. Er beantragt, darauf noch einmal schriftlich erwidern zu können – falls Trianel vor Gericht unterliegt.

BUND-Rechtsvertreter Dirk Teßmer sagt: „Wir haben die ganze Zeit die Kritikpunkte benannt“. Trianel und die Bezirksregierung hätten belegen müssen, dass der Kraftwerksbetrieb mit den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten verträglich ist. „Wir haben hier ein hochbelastetes FFH-Gebiet, was jetzt noch was oben drauf bekommt“, so Teßmer. Hier sei versucht worden, etwas genehmigungsfähig zu bekommen, was nicht genehmigungsfähig ist.

Trianel-Anwalt Riese sagt, dass Kraftwerk sei nach den Kriterien des LANUV genehmigungsfähig. „Wenn es nicht genehmigungsfähig ist, liegt es an den neuen Kriterien, die hier festgelegt worden sind.“

Seibert kündigt ein Urteil noch im Laufe des Abends an. Als er die Gutachter fragt, ob deren Aussagen korrekt protokolliert worden sind, erklärt Gutachter Rudolf Uhl plötzlich, er bekommt Bauchkribbeln, wenn eine bestimmte seiner Aussagen „entscheidungsrelevant sein sollte“. Er lege dann Wert auf eine nochmalige Erörterung des Punktes.

Seibert schließt jetzt die mündliche Verhandlung. Wann das Urteil am Abend verkündet wird, ist offen.

17:37 Uhr: "Es ist zu spät"

Die Beratungspause ist beendet. Seibert sagt: Die Ankündigung von Trianel, geringere Ammoniak-Werte zuzusichern, wird nicht mehr berücksichtigt. „Es ist zu spät“, sagt der Vorsitzende. Auch mit niedrigeren Ammoniak-Werten würde Trianel nicht an allen Punkten unter die Irrelevanz-Schwelle von 3 Prozent kommen, so Seibert weiter. 

Trianel-Anwalt Riese gibt zu verstehen, dass man von den neue Berechnungen überrascht worden sei. Offenbar ist dabei keine Rundungsregel (3,49 Prozent = 3 Prozent) angewandt worden. Was für Trianel von Nachteil wäre. 

Seibert macht deutlich, dass der Senat nunmehr entscheiden will.

17:22 Uhr: Beratungspause

17:19 Uhr: Berechnungen binnen Minuten

Wie Tierhaltungsanlagen in der Region zur Gesamtbelastung beitragen, war ein bei der Verhandlung im Mai vom Gericht erteilter gutachterlicher Auftrag. Hier geht es unter anderem um den Stoff Ammoniak.

Trianel-Anwalt Christoph Riese kündigt an, Trianel sei bereit, eine um circa 80 Prozent niedrigere Emissionen von Ammoniak aus dem Kraftwerk zuzusichern, als sie bisher genehmigt ist. So soll offenbar nachträglich verhindert werden, dass an bestimmten Punkten sogenannte Bagatellschwellen bei der Berechnung der Schadstoffbelastung überschritten werden.

Vorsitzender Seibert fordert dazu schriftliche Berechnungen ein. Die Trianel-Seite verspricht, das in etwa 30 Minuten zu erledigen.

16:41 Uhr: Einerseits, andererseits... 

Senatsvorsitzender Seibert kommt jetzt zurück auf die Berechnungsformel für die Schadstoffbelastung mit sogenannten Abschneidekriterien, die der Senat den streitenden Parteien bei der Verhandlung im Mai nahegelegt hatte. Es gehe dabei darum, dass Verursacher von Schadstoffen unterhalb einer bestimmten Schwelle „nicht mehr für das große Ganze“ verantwortlich zu machen seien, erläutert Seibert. Andererseits wolle der Senat aber auch den Schutz der Lebensraumtypen gewährleistet wissen. Die Beteiligten haben Gelegenheit, sich dazu zu äußern.

Die Probleme, die Meteorologen bei ihren Vorhersagen mit der Zeit haben, „die haben wir mit dem Raum“, sagt ein Vertreter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Soll heißen: Während eine Wetterprognose immer unpräziser zu werden droht, je länger sie in die Zukunft reichen soll, wird eine zuverlässige Immissionsprognose immer schwieriger, je größer der geographische Raum und die Zahl der zu berücksichtigenden Verursacher ist. „Dann aber verliert das Instrument an Glaubwürdigkeit“, so die Befürchtung des LANUV.

„Das Modell ist nicht in Stein gemeißelt“, sagt Vorsitzender Seibert. Dann aber müssten Wissenschaft oder der Gesetzgeber andere Kriterien entwickeln, die dem Schutzgedanken Rechnung trügen. So lange das nicht der Fall sei, müssten sich die Gerichte damit befassen.

Der vom Gericht bestellte Gutachter Rudolf Uhl spricht sich für zusätzliche Regelungen für besonders vorbelastete Gebiete aus.

 

16:18 Uhr: Gibt es heute ein Urteil - oder doch nicht?

Ende der Beratungspause. Aus Sicht des Senats bedarf das Thema „Einzelfallprüfung“ keiner weiteren Vertiefung mehr. Vorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert gibt bekannt: „Wir sind zu der Auffassung gekommen, dass wir nicht weiter aufklären müssen.  Wir gehen jetzt von dem aus, was uns bisher vorgelegt worden ist. Wir haben Dutzende von Stellungnahmen und Gutachten.“  Ob das bedeutet, dass heute noch ein Urteil gesprochen wird, sagt Seibert nicht. Es wird weiter verhandelt.

 

15:48 Uhr: Verhandlung ist unterbrochen

Das Gericht zieht sich zu einer kurzen Zwischenberatung zurück. Die Verhandlung ist unterbrochen.

 

15:33 Uhr: Wissenschaftler unter sich

Rede und Gegenrede der als Gutachter bestellten Experten bestimmen weiterhin den Verlauf der Verhandlung. Ein Diskurs unter Wissenschaftlern. Alles wird protokolliert. Das Gericht lässt bisher nicht erkennen, welcher Auffassung es zuneigt.

Einen Hinweis, ob heute noch mit einem Urteil zu rechnen ist, gibt es bislang auch nicht.

15:05 Uhr: Streit über Gutachtermeinungen

Die Cappenberger Wälder sind weiterhin Thema: Gutachter des BUND zweifeln zentrale Aussagen von Prof. Beese zum Zuständ der Böden im Wald an. Das Phänomen der Säure-Pufferung im Boden der Cappenberger Wälder, wie es von Beese dargelegt wurde, sei nicht bewiesen.  

Belege dafür lägen laut Datenlage nicht vor. Zur von Beese angesprochenen Besonderheit der Lebensraumtypen heißt es seitens der BUND-Gutachter: „Der Patient ist nicht tot, aber er kränkelt.“ Es gebe Anzeichen für eine Destabilisierung der Lebensraumtypen in den Cappenberger Wäldern. Eine seitens Trianel in Anspruch genommene Einzelfallprüfung schließe man aus.

Die sogenannten Critical Loads - Mengen von Schadstoffen im Boden - in den Cappenberger Wäldern seien derzeit um 270 Prozent überschritten, die Stickstoff- und Schwefeleinträge gingen nur langsam zurück, sagt Dr. Thomas Krämerkämper für den BUND. Eine Besserung brauche eine sehr lange Zeit. Durch Trianel, glaubt Krämerkämper, komme es hingegen wieder zu einer langsamen Verschlechterung.

Trianel-Gutachterin Dr. Angela Schlutow erwidert, die Lebensraumtypen seien „in einen günstigen Zustand regenerierbar“. Erholung sei bereits erkennbar. Auch Gutachter Prof. Beese verteidigt seine Aussagen gegen Kritik. 

 

14:28 Uhr: Es geht weiter

Der Saal ist gut durchgelüftet, die Beteiligten haben sich gestärkt: Die Verhandlung in Sachen Trianel geht weiter. 

 

13:12 Uhr: Mittagspause!

Nachdem die jüngsten Aussagen der Gutachter zu Protokoll gegeben sind, sagt Senatsvorsitzender Seibert: „Ich sehe in ihren Gesichtern, dass Sie und auch wir eine Pause benötigen.“ Um 14.25 Uhr geht es weiter.

 

13:07 Uhr: Kann das Kraftwerk das natürliche System "zum Kippen bringen"?

Weiterhin dreht sich die Diskussion um die Versauerung der Böden in den Cappenberger Wäldern. Gutachter Prof. Dr. Friedrich Beese sagt, es stehe außer Zweifel, dass aufgrund der Belastungen der Vergangenheit eine Versauerung der Böden vorliege. Heute liege die Säurebelastung aber nur noch bei 15 bis 20 Prozent der Mengen früherer Jahrzehnte.

Dass trotz der hohen Vorbelastung in den Cappenberger Wäldern „so anspruchsvolle Lebensraumtypen vorkommen“, funktioniere nur, weil Säure im Boden gepuffert werde. Im Oberboden werde so trotz Versauerung ein Milieu geschaffen, das anspruchsvolle Pflanzen gedeihen lasse. Man dürfe die Belastungen der Vergangenheit nunmehr nicht zur Grundlage von Prognosen für die Zukunft machen.

„Man könnte es aber auch ins Gegenteil wenden und sagen, die Vorbelastung liegt nun mal vor“, wendet der Senatsvorsitzende ein. Die Frage sei, ob eine Zusatzbelastung (durch das Kraftwerk) „das System zum Kippen bringt“, antwortet Beese.

 

12:29 Uhr: Kann der Wald-Boden zusätzliche Belastung verkraften?

Seit einer guten halben Stunde wird zum Thema Einzelfallprüfung diskutiert. Die Frage: Liegen Besonderheiten vor, die eine Sonderprüfung abweichend von der üblichen Berechnung der Critical Loads rechtfertigen. Die Trianel-Gutachten gehen laut dem Senatsvorsitzendem Seibert davon aus, dass das der Fall ist.

Einer der Trianel-Gutachter sieht im Cappenberger Wald Besonderheiten der Böden im Wurzelsystem der Bäume, die es an anderen Stellen so nicht gebe. Auch die Art, wie im Oberboden das Wasser abfließe, sei eine besondere: „Es ist eine Sonderlage, die auch gesondert betrachtet werden muss.“ Im Hintergrund steht die Frage, wie versauert die Böden bereits sind und wie sie zusätzliche Belastungen durch das Trianel-Kraftwerk verkraften können. Die Trianel-Gutachter sind der Auffassung, dass die Böden in den Cappenberger Wäldern diese Belastung „gut ausbalancieren“ können.

BUND-Anwalt Dirk Teßmer weist hingegen darauf hin, dass die Vegetation in den Cappenberger Wäldern für eine stärkere Versauerung spricht.

Das Protokollieren der hochkomplexen Aussagen macht Mühe: „Ich bin froh, dass ich es wenigstens halbwegs verstanden habe“, sagt selbst Senatsvorsitzender Prof. Seibert, als ihm ein Gutachter bestätigt, dass er seine Angaben fürs Protokoll korrekt zusammengefasst hat.

 

11:27 Uhr: Zuhörern raucht der Kopf

Die Gutachter haben sich kontrovers über Verwitterungsraten von Stoffen, z.B. Stickstoff,  in den Cappenberger Wäldern ausgetauscht. Für Laien sind die Aussagen nicht mehr verständlich. Der Senats-Vorsitzende diktiert immer Satz für Satz fürs Protokoll, wie er die Einschätzungen der Wissenschaftler verstanden hat und bittet sie, unmittelbar zu korrigieren, sollte er etwas falsch verstanden haben. „Wir wollen es nicht zum Seminar ausarten lassen“, sagt Seibert. 

 

11:05 Uhr: Es wird wissenschaftlich: Woher stammt das Natrium?

Wie zu erwarten, wird es sofort wieder sehr wissenschaftlich. Es geht darum, in welchen Mengen sich Natrium und Chlorid niederschlagen und woher die Stoffe stammen. Seibert erklärt, die neuen Gutachter hätten die Deposition von Chlorid kritisch gesehen. Er fordert die Trianel-Gutachterin Dr. Schlutow auf, sich dazu zu äußern. Sie entgegnet, sie sei nach wie vor überzeugt, sich auf die richtigen Daten gestützt zu haben, die vom Umweltbundesamt gekommen seien. „Es ist nicht meine Aufgabe, den Depositionsdatensatz des Umweltbundesamtes in Frage zu stellen“, so Schlutow.

Sie bezeichnet es Spekulation zu behaupten, die gesamte trockene Deposition von Natrium (in der Umwelt) stamme aus Meersalz. Es gebe auch andere Quellen. Die Frage, woher das Salz stammt, spielt bei der Berechnung der sogenannten Critical Loads eine Rolle. Die Critical Loads wiederum sind ein Kriterium für die eine mögliche Gefährdung der besonders geschützten FFH-Gebiete (Fauna-Flora-Habitat) in den Cappenberger Wäldern.

Einer der beiden neuen Gutachter zweifelt wiederum die Einschätzung der Trianel-Gutachterin an. Die Trocken-Deposition sei ganz deutlich vom Meer beeinflusst, erklärt er. Davon müsse man ausgehen. So würden im Ruhrgebiet die Werte mit der Entfernung zum Meer leicht nach unten gehen. Bei allen Berechnungen müsse man mit sogenannter Seesalz-Korrektur arbeiten.

Dr. Thomas Krämerkämper (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) sagt, die Daten des Umweltbundesamtes, mit denen die Trianel-Gutachterin gearbeitet hat, seien lückenhaft.

Trianel-Gutachterin Schlutow meint, dass Umweltbundesamt gehe „von der vereinfachten Annahme aus“, dass das gesamte Natrium aus dem Meer stamme.

 

10:18 Uhr: Die Verhandlung läuft

Die Fortsetzung der Verhandlung vor dem 8. Senat hat um genau 10.06 Uhr begonnen. Vorsitzender Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert eröffnet sie mit den üblichen Formalien und stellt die Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten fest. Darüber vergehen angesichts der Vielzahl der Personen einige Minuten.

Anschließend verliest Seibert eine Korrektur des Protokolls aus der Verhandlung vom Mai. Ein Vertreter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) war im Protokoll falsch zitiert worden.

Nachdem noch zwei neue Sachverständige formell auf ihre Aufgabe verpflichtet wurden, kann es nunmehr in der Sache losgehen. Es geht um ein neues Gutachten.

 

9:44 Uhr: Termin für morgen geblockt

Gleich geht die mündliche Verhandlung in Sachen Trianel-Kraftwerk weiter. Der große Saal im Gerichtsgebäude füllt sich langsam. Die spannendste aller Fragen heute; Wie wird das Urteil ausfallen? Die zweite spannende Frage: Gibt es heute überhaupt schon ein Urteil? Denn vielleicht wird auch morgen noch weiterverhandelt, Der 8. Senat hat den Termin vorsorglich geblockt. Wir informieren Sie über den Verlauf der Verhandlung.

 

Darum geht es

Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich ab 10 Uhr erneut mit dem Streit um die Genehmigung des Trianel-Steinkohlekraftwerks in Lünen. Mitte Mai hatte der 8. Senat die Verhandlung vertagt und fehlende Berechnungen von Schadstoffbelastungen nachgefordert, die das nahegelegene Erholungsgebiet Cappenberger Wald betreffen. Ursprünglich sollte bereits vor rund vier Wochen ein Urteil gesprochen werden.

Geklagt hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen Bau- und Betriebsgenehmigungen der Bezirksregierung Arnsberg. Ob das OVG noch am Donnerstag ein Urteil spricht, ist nach Angaben des Gerichts offen. Mit Freitag ist ein weiterer Verhandlungstag reserviert.

In das Kraftwerk hat der Stadtwerkeverbund Trianel rund 1,4 Milliarden Euro investiert. Es produziert seit Dezember 2013 Strom und liegt am Datteln-Hamm-Kanal. Das OVG hat sich bereits 2011 mit dem Kraftwerk beschäftigt und damals einen Vorbescheid und eine Teilgenehmigung aufgehoben. Trianel musste Antragsunterlagen nachreichen. 

Mit Material von dpa