Stadt: Keine Einschränkung der Freizeitnutzung

Kanal-Ausbau

LÜNEN-SÜD Der Ausbau des Datteln-Hamm-Kanals darf grundsätzlich nicht zu Einschränkungen der Freizeitnutzung oder zu einem Wertverlust des Umfeldes für die Erholung führen.

von Von Dieter Hirsch

, 30.11.2009, 15:44 Uhr / Lesedauer: 1 min
Die Kanalerweiterung betrifft auch das anliegende Freibad Gahmen.

Die Kanalerweiterung betrifft auch das anliegende Freibad Gahmen.

  Zwei kritische Punkte gibt in diesem Abschnitt. Zum einen das Freibad Gahmen und weiter östlich die Kanalsiedlung. „Wegen des Platzmangels wird im Bereich der Kanalsiedlung im Zuge des Ausbaus wohl die erste Baumreihe fallen“, so Evert. Ein Spundwandufer sei wegen Platzmangels ebenfalls unumgänglich. Allerdings regt die Stadt an, die Spundwandoberkante mit einem Betonholm abzuschließen, um diesen Abschnitt visuell ansprechend zu gestalten.

Weil der Kanal sehr nahe an das Freibad Gahmen heranrückt, schlägt die Verwaltung vor, den Wirtschaftsweg zwischen Kanal und Bad nur für Befugte zugängig zu machen. In diesem Fall wäre der von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung geplante Zaun nicht nötig. Radler, Fußgänger, Jogger, und Skater sollten auf einem Weg um das Bad herumgeführt werden.