Der seit Ende Oktober 2023 in der Bochumer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft sitzende ehemalige stellvertretende Lüner Bürgermeister Daniel Wolski (SPD, 41) hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des „sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gegen Entgelt im Wesentlichen gestanden“. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum am Dienstag (2. Januar) auf Anfrage der Redaktion.
Anders sieht es bei dem Vorwurf des Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Materials aus. „Hier wird es wohl auf die Beweisaufnahme ankommen“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter. Mittels der Beweisaufnahme soll das Gericht davon überzeugt werden, dass die Behauptung einer Partei der Wahrheit entspricht.
Missbrauch gegen Entgelt
Wie berichtet, wird dem früheren langjährigen SPD-Ratsherrn und Vorsitzenden der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Lüner SPD (Jusos) sexueller Missbrauch in 25 Fällen vorgeworfen. Die Taten sollen sich im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2023 ereignet haben. Die Opfer sind zwischen 13 und 17 Jahre alt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Wolski in neun Fällen Jugendliche und ein Kind gegen Entgelt missbraucht haben. In drei Fällen soll der Lokalpolitiker in seiner Wohnung in Lünen-Brambauer Sex gegen Geld mit verschiedenen Minderjährigen gehabt haben.
Mitte Dezember hatte die Staatsanwaltschaft gegenüber der Redaktion erklärt, dass Wolski sich wenige Tage zuvor erstmalig zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert und dabei auch teilweise geständig gezeigt habe: „In welchen Fällen er sich geständig gezeigt hat, dazu kann ich im Augenblick nichts sagen“, hieß es vor wenigen Wochen. Grund dafür war, dass der Staatsanwaltschaft das komplette Vernehmungsprotokoll zu dem Zeitpunkt noch nicht vorlag.

Haftprüfung beantragt
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum Dienstag weiter sagte, habe Wolskis Verteidigung einen Antrag auf Haftprüfung gestellt. Dieser Termin werde vermutlich Mitte Januar stattfinden. Zum potenziellen Ausgang der Haftprüfung machte der Sprecher keine Angaben.
Die Haftprüfung ist definiert als die gerichtliche Prüfung, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 Strafprozessordnung (StPO) auszusetzen ist. Die Verteidigung von Daniel Wolski hat die Dortmunder Rechtsanwältin Dr. Arabella Pooth übernommen. Laut der Kanzlei-Homepage verteidigt Pooth bundesweit schwerpunktmäßig in Tötungs- und Sexualdelikten sowie im Bereich der Organisierten Kriminalität und des Betäubungsmittelstrafrechts.
Auf die Frage, wann es zur Anklageerhebung gegen Wolski kommt, antwortete der Sprecher der Staatsanwaltschaft: „Über den Termin wird voraussichtlich Ende dieses Monats entschieden.“
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