Der städtische Winterdienst (Archivbild) wird nach Mitternacht starten am Sonntag, 7. Februar. Danach wird es voraussichtlich kaum eine ruhige Minute für das Team von Thomas Möller geben, wenn die Wetterprognosen stimmen. © Günther Goldstein

Räumdienst

Schnee in Lünen: Stadt räumt ab Mitternacht - und die Hausbesitzer?

Es schneit in Lünen. Und wird so schnell nicht aufhören. Das Räum-Team der Wirtschaftsbetriebe hat sich auf eine kurze Nacht eingestellt. Viele Privatleute sollten sich auch den Wecker stellen.

Lünen

, 06.02.2021 / Lesedauer: 3 min

Thomas Möller ist bei den Wirtschaftsbetrieben Lünen für den Winterdienst zuständig. Seit Freitag (5. 2.) ist er im Ausnahmezustand wegen der Wettervorhersagen. Der Wintereinbruch kommt unwetterartig: Der Deutsche Wetterdienst hat die höchste Warnstufe ausgegeben. Am späten Abend ist der Regen in Schnee übergegangen. Seit 22 Uhr liegt bereits eine dünne weiße Decke über der Stadt: Möller ist sich sicher: Das ist nur der Anfang.

Schwerpunkt liegt beim Räumen statt beim Streuen

„Der Schneefall hält an“, sagt er. Der befürchtete Eisregen, so hatte es der Deutsche Wetterdienst vorausgesagt, hatte Lünen weitgehend verschont. Aber dafür dieser Schnee. Möller rechnet mit zehn Zentimetern in der Nacht: eine Herausforderung für alle, die für sichere Straßen und Wege zuständig sind - und das sind nicht nur die städtischen Wirtschaftsbetriebe.

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Möller und sein Team haben eine klare Strategie: Räumen - und das die ganze Nacht und den folgenden Tag über. Am Sonntag soll es zwar nicht so heftig, wie zunächst befürchtet, aber dafür kontinuierlich weiter schneien. Gestreut werde nur einmal, dann aber massiv, wie Möller sagt. Salz und Sole - Streugut, das die Straßenreinigungssatzung Privatleuten zum Schutz der Umwelt, insbesondere des Grundwassers, verboten hat - kommen dabei zum Einsatz: Bei einer geschlossenen Schneedecke sei Salz nie das Mittel der Wahl, sagt der Streu-Experte. Das schmelze die obere Schneeschicht, und bevor sich die untere löse, habe sich oben wieder Eis gebildet: eine Gefährliche Situation. Nur wenn bereits ordentlich geräumt sei, mache Salz Sinn - auf den wichtigen Verkehrsstraßen der der Stadt.

Räumfahrzeuge passen nicht in enge Wohnstraßen

In den kleinen Wohnstraßen wird das anders sein. Da würden die Fahrzeuge mit den breiten Schneeschildern gar nicht hineinpassen. „Schließlich parken am Wochenende ja rechts und links Autos“, sagt Möller. Ohnehin würden seine 40 Leute wohl von Mitternacht bis in den späten Sonntagabend in zwei Schichten ununterbrochen im Einsatz sein müssen, um die Hauptverkehrsstraßen frei zu halten. Fünf Stunden dauert es, um bei Glatteis die ganze Stadt zu streuen, „wenn wir räumen müssen wie jetzt, sind wir sieben bis acht Stunden für einen Durchgang beschäftigt“. Möllers Fazit: „Wir wollen eine solide Grundversorgung leisten.“ Mehr gehe nicht. „Bei einer solchen Wetterlage kommt jeder Winterdienst an seine Grenzen.“

„Wir liefern eine solide Grundversorgung. Mehr geht nicht bei extremen Wetter.“Thomas Möller, WBL

Privatleuten, die ihrer Räumpflicht nachkommen müssen, gibt er den Rat, erst mit der Schneeschaufel zu räumen und dann stumpfe Mittel wie Sand zu streuen. Von Salz rät er ganz unabhängig von dem aktuellen Verbot ab. „Das bringt nichts bei kontinuierlichem Schneefall.“ Dann würde das Salz im nu überdeckt. Ohnehin: Bei Dauerschneefall dürfen Hausbesitzer abwarten, weil Schneeschippen dann ohnehin sinnlos wäre. Und sie brauchen auch noch nicht in der Nacht aufzustehen.

Streupflicht besteht auch sonntags zwischen 7 und 20 Uhr

Streupflicht besteht zwischen 7 Und 20 Uhr. Nachts müsse niemand den Gehweg vor seinem Haus räumen, sagt Möller. Aber: Am Sonntag lange ausschlafen, ist auch nicht. Denn die 7-Uhr-Regel hat auch an Sonn- und Feiertagen ausnahmslos Gültigkeit. Da aber alle den Rat befolgen sollten, an diesem Sonntag am besten gar nicht das Haus zu verlassen, sieht Möller es selbst nicht ganz so eng. Am Montag, sagt er, sei das aber anders. Wenn Berufstätige unterwegs seien, Briefzusteller und andere, müssten die Gehwege vorm Haus und die Wege zum Hauseingang pünktlich so gefegt und gestreut sein, dass zwei Fußgänger bequem aneinander vorbeigehen können. Wer diese Streupflicht verletzt, muss zahlen, wenn jemand ausrutscht und zu Schaden kommt.

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