Ein Lüner setzte sich trotz Alkoholeinfluss hinter das Steuer. Nun stand er vor Gericht.

Ein Lüner setzte sich trotz Alkoholeinfluss hinter das Steuer. Nun stand er vor Gericht (Symbolbild). © picture alliance/dpa

„Schlimmste Nacht meines Lebens“: Lüner wegen Trunkenheit am Steuer vor Gericht

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Don´t drink and drive: Diesen Leitsatz hatte ein Lüner vergangenes Jahr nicht ernst genommen und verursachte unter Alkoholeinfluss einen Unfall. Vor Gericht wollte er nun eine Sperrfrist umgehen.

Lünen

, 25.10.2022, 06:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Rund 2,5 Promille hatte ein Lüner (34) im Blut, als er im Herbst vergangenen Jahres hinter dem Steuer saß und einen Unfall verursachte. Diese Trunkenheitsfahrt mit Folgen kam ihm in jeder Hinsicht teuer zu stehen.

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Auf der Wittekindstraße sorgte der Mann in der Nacht des 25. November für die Kollision mit 1680 Euro Fremdschaden. Die Polizei rückte aus und es stellte sich heraus, dass der Verursacher eine gute Stunde später noch 2,47 Promille hatte. Sein Führerschein wurde sofort einkassiert und im Februar erhielt er einen Strafbefehl mit 3000 Euro Geldstrafe sowie neun Monaten Sperrfrist zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. In der Hoffnung auf mildere Folgen legte er Einspruch ein.

Richter willigt Verzicht der Sperrfrist nicht ein

Jetzt wurde sein Fall vor dem Amtsgericht verhandelt und er beklagte einen Filmriss. Er sei mit Freunden etwas Trinken gewesen und könne sich nur erinnern, vor der Gaststätte geraucht zu haben. Der Angeklagte bezeichnete es als die „schlimmste Nach meines Lebens“. Er bat das Gericht um eine geringere Geldstrafe und darum, auf die Sperrfrist zu verzichten.

Doch das, so betonte die Richterin, sei nicht möglich. Vielmehr würde die Geldstrafe höher ausfallen müssen, da er mehr als angenommen verdiene. Die Sperrfrist ließe sich nicht umgehen, liefe aber doch Ende November ab, falls der Strafbefehl rechtskräftig werde. Das verstand der Lüner letztlich und nahm den Einspruch zurück.

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