Rundfunkgebühren in Lünen

Säumige Zahler werden Problem für die Stadt

Immer mehr Lüner zahlen ihre Rundfunkbeitrag nicht. Alleine in diesem Jahr sind es bereits 786 Bürger, die die Zahlung bis jetzt versäumt haben. Warum das auch ein Problem für die Stadt ist, klären wir in unserem "Fragen und Antworten".

LÜNEN

, 23.03.2016 / Lesedauer: 3 min

Viele Lüner zahlen die Rundfunkgebühren nicht. Das ist auch ein Problem für die Stadt.

Wie viele säumige Zahler gab es in Lünen in den Jahren 2012 bis heute? Antwort der Stadt Lünen:

2012: 10172013: 9302014: 9762015: 1.1102016: 786 – vom 1. Januar bis 15. März.

 

In wie vielen Fällen konnten die Beiträge eingezogen werden? Die Rundfunkgebühren können derzeit nicht einzeln aus der Statistik ausgewertet werden aufgrund technischer Gegebenheiten.

 

Wie groß ist der Arbeitsaufwand für die Stadt Lünen, werden die Kosten durch die 23 Euro vom WDR gedeckt? Nur bei unverzüglicher Zahlung aufgrund der Vollstreckungsankündigung, die nach Eingang des Amtshilfeersuchens versandt wird, ist der Arbeitsaufwand annähernd kostendeckend abgegolten. Pro Vollstreckungsfall wird eine Pauschale von 23 Euro überwiesen.

 

Welche Tätigkeiten umfasst die Vollstreckung im Einzelnen? Die Durchführung der Vollstreckung für den Westdeutschen Rundfunk umfasst in jedem Fall folgende Tätigkeiten:

Einlesen und ausdrucken der Datei mit den VollstreckungsersuchenDruck und Weitergabe der Vollstreckungsaufträge an den Vollziehungsbeamten und Versand der Vollstreckungsankündigungen an den SchuldnerSchreiben von Berichten und Rückgabe bearbeiteter Ersuchen an den BeitragsservicePflege der Daten im System, Eingabe von Ermäßigungen oder UmzügenVerwaltung der Einzahlungen und Auskehrung an den BeitragsserviceSollte nach Versand der Vollstreckungsankündigung keine Zahlung erfolgen oder sich der Schuldner nicht melden, sind gesetzlich weitere Vollstreckungsmaßnahmen möglich.Einige Kosten, die im Zusammenhang mit der Vollstreckung dann entstehen (zum Beispiel Kontopfändungsgebühren, Türöffnungs- und Gerichtsvollzieherkosten) werden dann zusätzlich erstattet.Insgesamt ist die Beitreibung für den WDR für die Stadt Lünen aber ein Zuschussgeschäft, zu dem wir jedoch gesetzlich verpflichtet sind.

 

Hat die Stadt Lünen „freiwillig“ die Aufgabe übernommen? Die gesetzliche Verpflichtung zur Beitreibung dieser Gebühren ergibt sich aus § 4 Nr. 25 der Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW. Insofern kann von „Freiwilligkeit“ nicht die Rede sein.

 

Wie beurteilt die Stadt Lünen die Situation, dass sie für einen öffentlichen Rundfunk Geld „eintreiben“ soll? Aufgrund der steigenden Fallzahlen der Amtshilfeersuchen, verbunden mit einer abnehmenden Zahlungswilligkeit, steigt der Verwaltungsaufwand immens. Nicht nur für fremde Amtshilfeersuchen, sondern auch für eigene Vollstreckungsfälle sind immer mehr Ressourcen erforderlich.Das führt zwangsläufig auch zu höheren Kosten im Haushalt der Stadt Lünen.

Jetzt lesen
Stadt Castrop-Rauxel muss vollstrecken

Immer mehr Bürger zahlen keine Rundfunkgebühr