Von einem Unfall mit Beteiligung eines Lüner Rettungswagens (RTW) auf der sogenannten Niehues-Kreuzung in Waltrop berichtet die Polizei. Als der RTW-Fahrer (41, aus Hamm) von der Borker Straße auf die Oberlipper Straße abbog, kollidierte er den Angaben zufolge mit dem Wagen eines 52-Jährigen aus Nordkirchen. Der 52-Jährige kam dem RTW-Fahrer auf der Borker Straße entgegen. Er und sein Beifahrer (16, ebenfalls aus Nordkirchen) erlitten bei dem Unfall leichte Verletzungen, benötigten aber keine ärztliche Behandlung. Der Sachschaden beträgt etwa 10.500 Euro. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.
Einsatzfahrt, aber ohne Sondersignale
Wie Polizeisprecherin Corinna Kutschke auf Nachfrage erklärte, war der Lüner RTW zwar auf einer Einsatzfahrt, aber ohne Sonder- und Wegerechte unterwegs, also ohne eingeschaltetes Blaulicht und Martinshorn. Sonderrechte erlauben bestimmten Verkehrsteilnehmern, die Straßenverkehrsordnung unter gewissen Bedingungen zu missachten. Hierfür ist keine spezielle Kennzeichnung erforderlich. Wegerechte bestehen nur dann, wenn sich das betreffende Fahrzeug optisch und akustisch bemerkbar macht. Für einen Rettungswagen bedeutet das konkret: Beide Sondersignalanlagen (sowohl Blaulicht als auch Martinshorn) müssen angeschaltet sein.
Beides war hier nicht der Fall. Für den RTW galten auf der Fahrt am Dienstag die normalen Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Die Feuerwehr Waltrop nahm mithilfe von Bindemittel ausgelaufenes Öl auf.
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