Am Dortmunder Landgericht ist der Prozess gegen zwei mutmaßliche Zuhälter aus Lünen und Kamen zu Ende gegangen. Den beiden 30 Jahre alten Freunden war vorgeworfen worden, in den Jahren 2016 und 2017 vier junge Frauen zur Prostitution gezwungen und ihnen regelmäßig große Teile der Einnahmen abgenommen zu haben.
Für die Frauen wurden Profilseiten in verschiedenen Internetportalen angelegt, auf denen Männer Kontakt mit Prostituierten suchen. In der Regel mussten sich die Frauen dann in einer Lüner Wohnung mit den Freiern treffen und sexuelle Dienstleistungen erbringen.
Bordellwohnung in Lünen
Im Prozess hatten die Angeklagten zunächst keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht und damit dafür gesorgt, dass die Frauen als Zeuginnen befragt werden mussten. Eine hatte dabei gesagt, dass sie endlich mit der Sache abschließen wolle. „Ich möchte in die Zukunft schauen und das alles hinter mir lassen“, sagte die Zeugin den Richtern.
Von einer anderen Frau war berichtet worden, dass sie sich aus dem Fenster der Lüner Bordellwohnung übergeben musste, nachdem sie das erste Mal allein mit einem Freier geblieben war. Auch sie habe das Geld später den Angeklagten übergeben müssen.
„Möchte damit abschließen“
Zuletzt hatten die Angeklagten dann aber doch noch signalisiert, zu ihren Taten stehen zu wollen. Einer Zeugin hatten sie bereits direkt nach deren Aussage vor Gericht insgesamt 1000 Euro in bar übergeben. Dabei sollte es sich um eine Anzahlung auf ein Schmerzensgeld von sogar 5000 Euro handeln.
Mit diesem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich machten die Männer aus Lünen und Kamen den Weg für eine schnelle Beendigung des Prozesses frei. Und schließlich baten sie sogar für ihre Taten um Entschuldigung. „Ich schäme mich sehr für das, was ich getan habe“, sagte der eine. Und sein Freund ergänzte: „Das war echt nicht korrekt.“
Entschuldigung kurz vor Urteil
Angesichts der Geständnisse und der Einigung mit den betroffenen Frauen beließen es die Richter am Ende bei Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und elf Monaten. Als Auflage mussten sich die beiden Angeklagten jedoch bereit erklären, die Schmerzensgeldzahlungen in monatlichen Raten fortzusetzen. Zwei Frauen erhalten 5000 Euro, eine 1000 Euro und eine 500 Euro. Sie hatte allerdings auch deutlich kürzer mit den Angeklagten zu tun gehabt.
Auf Anraten ihrer Verteidiger erklärten die Angeklagten schließlich sogar, auf eine mögliche Revision beim Bundesgerichtshof zu verzichten. „Das unterstreicht noch einmal, dass sie für die Taten einstehen“, sagte Anwalt Burkhard Benecken.
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