Stefan Radau hat im Namen des Lüner Personalrats auf die Stellungnahme der Stadtspitze geantwortet. © Golz/Goldstein

Stadtverwaltung

Personalrat zum Streit mit dem Lüner Bürgermeister: „Was entscheidend ist“

Der Streit zwischen dem Lüner Bürgermeister und dem Personalrat seiner Stadtverwaltung ist noch nicht beigelegt. Die Arbeitnehmervertretung macht noch einmal klar, warum sie vor Gericht zog.

Lünen

, 24.03.2022 / Lesedauer: 3 min

Der Chef der Lüner Stadtverwaltung und ihr Personalrat liegen über Kreuz: ein Streit, der schon länger schwelt. Spätestens, als Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns die Beförderung eines Spitzenbeamten durchsetzen wollte, ohne den Personalrat einzubinden - und ohne auf den Widerstand des Stadtrates Rücksicht zu nehmen - , gelangte der Zwist an die Öffentlichkeit. Der Haushaltsstreit schlug hohe Wellen, bis die Kommunalaufsicht entschied - und dem Bürgermeister widersprach. Damals hatte der Personalrat erstmals eine öffentliche Erklärung abgegeben und appelliert „auf Machtspiele auf Kosten der Mitarbeiter“ zu verzichten. Jetzt, gut eineinhalb Monate später - inzwischen ist ein Verfahren vorm Verwaltungsgericht anhängig - , gibt es eine zweite öffentliche Erklärung der Arbeitnehmervertretung.

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Stefan Radau vom Personalrat hatte geschrieben, nachdem er die öffentliche Stellungnahme des Bürgermeisters gelesen hatte. Der hatte sich in ein falsches Licht gestellt gesehen und minutiös erklären lassen, wie es dazu kam, dass sich eine kritische Stellungnahme des Personalrats von einem Tag auf den anderen nicht mehr an der ursprünglichen Stelle zu finden war: der Anlass für die Verfasser, vors Gericht zu ziehen. Die Stellungnahme, so ließ es Kleine-Frauns mitteilen, sei nicht etwa gelöscht, sondern lediglich verschoben worden - ein Detail, auf das es laut Stefan Radau gar nicht ankomme.

Bereits zur außergerichtlichen Klärung - unter Voraussetzungen

„Der Personalrat begrüßt das Gesprächsangebot des Bürgermeisters zur außergerichtlichen Klärung der Streits und steht für ein Gespräch jederzeit zur Verfügung“, schreibt Radau. Er nennt aber auch Voraussetzungen dafür: „Wenn es auf Augenhöhe stattfindet und vom gegenseitigen Respekt geprägt ist.“ Er und die anderen Mitarbeitervertreter hofften zudem, „dass das Gespräch der erste Schritt des Bürgermeisters auf dem Weg ist, die gesetzlich verankerte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat wiederzubeleben und nachhaltig zu verbessern“.

In Bezug auf den anhängenden Rechtsstreit spielt die Frage, ob die Stellungnahme im städtischen Intranet gelöscht oder lediglich verschoben wurde für den Personalrat „keine wesentliche Rolle“. Entscheidender sei, „ob das Vorgehen der Dienststelle beziehungsweise des Bürgermeisters eine Behinderung der Personalratsarbeit im Allgemeinen darstellt und ein Verstoß gegen das Landespersonalvertretungsgesetz vorliegt“.

Skepsis angesichts der Erfahrungen im Haushaltsstreit

Radau ist skeptisch, ob sich das schnell aus der Welt schaffen lässt. „Da wir aus unserer Erfahrung unter anderem aus dem Haushaltsstreit - davon ausgehen, bezüglich dieser Fragestellung mit dem Bürgermeister kein Einvernehmen zu erzielen und diese Frage die Grundfeste unserer Personalratsarbeit betrifft, haben wir uns entschieden eine gerichtliche Klärung herbeizuführen“.

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