Radwege und Parkboxen auf der Moltkestraße und einigen anderen Straßen haben keine Verkehrsbeschilderung. Das wird sich laut Stadt auch nicht ändern. © Matthias Stachelhaus
Verkehrsregeln
Parken und Radfahren auf Moltkestraße: Bürgersteig „intuitiv“ benutzen
Welche Regeln gelten auf dem Bürgersteig der Moltkestraße in Lünen? Die Stadtverwaltung erklärt, Radweg und Parkstreifen könnten „intuitiv“ benutzt werden. Schilder wird es nicht geben.
Auf den ersten Blick scheint die Verkehrsregelung auf dem Bürgersteig der Moltkestraße klar geregelt. Radweg direkt neben der Fahrbahn, Parkboxen auf einem mittleren Streifen, Fußgängerweg direkt vor den Häusern. Rein formal ist das aber nicht so, wie jetzt auch die Stadt Lünen erklärt, zumindest in Teilen.
Vorab und grundsätzlich gilt, der komplette Bürgersteig ist eine sogenannte Nebenanlage. Sprich: der Bereich ist durch einen Bordstein von der Straße abgesetzt. Auf der Moltkestraße, genau wie an der Alsenstraße in Lünen-Süd und an der Cappenberger Straße, erleichtert ein abgerundeter Bordstein das auf- und abfahren für Autos und Fahrräder. „Nebenanlagen sind weder für den fahrenden Verkehr noch für das Halten oder Parken zulässig, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschildert ist“, erklärt Stadtsprecher Daniel Claeßen dazu auf Anfrage.
20 Euro (35 Euro mit Behinderung des Verkehrs) kostet das Halten / Parken überall dort, wo es laut Bußgeldkatalog grundsätzlich untersagt ist. Das Parken auf einem Radweg ist teurer, kostet mindestens 55 Euro. Bei Behinderung des Radverkehrs 70 Euro, zusätzlich gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.
In Bezug auf Probleme durch parkende Autos vor dem Kiosk an der Moltkestraße werde die Verwaltung die Situation prüfen. „Weitere Schilder kämen aber nur in Frage, wenn sie zur Klärung der Situation beitragen können.“
Parkstände und Radweg zu schmal für Schilder
Die Stadt könne aber weder die Parkstände noch den Radweg ausschildern, denn die Flächen sind dafür schlicht nicht breit genug. „Grundsätzlich kann der Bereich aber ‚intuitiv‘ genutzt zu werden“, so Claeßen weiter. Will heißen: Jeder Verkehrsteilnehmer muss selbst wissen, wo man sich sicher aufhalten kann, bzw. darf.
Die Problematik um Breiten und Beschilderungen von Radwegen ist in Lünen kein Einzelfall. „Aufgrund der Entwicklung in der Radverkehrsförderung während der vergangenen Jahrzehnte gibt es im Stadtgebiet mehrere Radverkehrsanlagen, die nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen und als solche nicht mehr nach aktueller Straßenverkehrsordnung ausgeschildert werden können“, teilt der Stadtsprecher weiter mit. Diese Wege seien jedoch intuitiv zu befahren – „und gleichzeitig sind sie auch sicher.“
Gleiches gelte an der Alsenstraße und auch der Cappenberger Straße. Piktogramme auf dem Radweg - wie sie etwa auf der Alsenstraße zu finden sind - stellen laut Stadt keine Lösung dar, „da sie einerseits nicht langlebig genug, andererseits auch nur als Hinweise zu verstehen sind.“ Auf die fehlende rechtliche Bindung hatte auch Hans-Jürgen Heidenreich vom ADFC Lünen hingewiesen.
Radfahrer dürfen die Straße benutzen
Nach der ersten Berichterstattung rund um die Lage an der Moltkestraße hatte sich ein Leser gemeldet und auf die vergleichbare Situation an der Alsenstraße hingewiesen. Es komme immer wieder dazu, dass Autos dort auf den Radweg ausweichen, weil die Straße so schmal sei, dass die Autofahrer sonst nicht an entgegenkommenden Bussen (oder LKW) vorbeikämen. Das sorgt bei dem Senior (88) für Verunsicherung.
Weil es keine Beschilderung gibt, sind Radfahrer nicht dazu verpflichtet, den Radweg auch zu benutzen. Im Beispiel für die Moltkestraße sagt der Stadtsprecher: „Hier gilt Tempo 30, somit könnten sie auch auf der Fahrbahn fahren. Der Radweg kann hier als Angebot an schwache Radfahrer und Radfahrerinnen gesehen werden.“
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