Nachbarschaftsstreit in Lünen wird vor Gericht verhandelt Fahrradreifen zerstochen?

Nachbarschaftsstreit wird vor Gericht verhandelt: Reifen zerstochen?
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Rachegelüste sollten einen Lüner (32) dazu getrieben haben, einem Reifen am Fahrrad des verhassten Nachbarn den Garaus zu machen. Im Prozess wegen Sachbeschädigung beteuerte er nun seine Unschuld.

Die Nachbarin, die im Haus gegenüber in der Theodor-Storm-Straße wohnt, berichtete dem Besitzer des Pedelecs am Mittag des 20. Juli, dass sie gerade beobachtet habe, wie der spätere Angeklagte aus dem Haus gekommen sei, ein Messer aus der Tasche gezogen und dann zugestochen habe. Der Geschädigte erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den 32-jährigen Lüner.

Angst vor Gewalttaten

Vor dem Amtsgericht wollte der den Vorwurf jetzt aber nicht so stehen lassen. „Ich habe nichts damit zu tun“, versicherte er. Sicherlich sei es gut möglich, dass er an dem Tag vor Ort gewesen sei, um aus seiner alten Wohnung Sachen zu holen und den Kellerraum zu entrümpeln. Aber ein Fahrrad habe er ganz gewiss nicht angerührt. Vielmehr wisse er noch nicht einmal, ob der Nachbar überhaupt so ein Fahrrad besessen habe. Und im Übrigen sei dieser auch der Grund gewesen, warum er ausgezogen sei.

Besagter Nachbar habe ihm nämlich zuvor in einer Nacht im alkoholisierten Zustand die Tür eingetreten, weil er ihn offenbar verdächtigt habe, dass er bei ihm einbrechen wolle. Danach habe er so viel Angst gehabt, dass er bei seiner Mutter auf dem Sofa übernachtet und sich eine neue Wohnung gesucht habe. Auf die Frage, ob es sich dann nicht vielleicht doch um eine Retourkutsche gehandelt habe konnte, parierte er entschieden: „Ich war es nicht.“

Verfahren wird eingestellt

Die Nachbarin, die den Stein ins Rollen brachte, sah das anders. Sie war davon überzeugt, gesehen zu haben, wie der Lüner den Reifen zerstach. Trotz Bäumen an der Straße habe sie eine direkte Sicht gehabt. Und selbst auf bis zu 35 Meter Entfernung wollte sie das Zischen gehört haben, da es in dem Moment gerade ruhig gewesen sei. Als dann der Eigentümer des Rades auf der Bildfläche erschienen sei, habe sie ihm gesagt: „Du hast einen Platten.“ Auch habe sie ihn in Kenntnis gesetzt, dass es der Nachbar gewesen sei. Daraufhin habe der Geschädigte die Polizei gerufen.

Der Betroffene bestritt im Zeugenstand, Ärger mit dem Lüner gehabt zu haben und wollte nichts davon wissen, seine Tür eingetreten zu haben. Was den Umzug betraf, wusch er seine Hände ebenfalls in Unschuld: „Habe ich ja nichts mit zu tun, ob der auszieht oder nicht.“ Allerdings ließ er überdies durchblicken, dass er kein großes Interesse an einer Bestrafung des Ex-Nachbarn hatte. Dieser Umstand, ein leeres Strafregister und die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation sorgten dafür, dass das Verfahren ohne Auflagen eingestellt wurde.

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