Mitglied bei Kinderporno-Ring: Anklage gegen 47-Jährigen aus Lünen

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Mitglied bei Kinderporno-Ring: Anklage gegen 47-Jährigen aus Lünen

rn280 Nachrichten verschickt

Ein 47-jähriger Lüner wird wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt. Der Mann war Teil einer Bande, die strafbare Inhalte über einen Messengerdienst tauschte.

Lünen

, 22.07.2020, 17:03 Uhr / Lesedauer: 2 min

Im November 2019 war der 47-jährige Mann aus Lünen im Zuge der Ermittlungen zum Missbrauchsskandal von Bergisch-Gladbach festgenommen worden. Zunächst saß er in Untersuchungshaft, der Haftbefehl wurde jedoch Ende Januar 2020 aufgehoben. „Das Landgericht Köln hat ausgeführt, dass der Beschuldigte eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht dringend verdächtig sei“, hatte damals der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer erklärt.

Kinderpornos über Chat-Gruppe ausgetauscht

Zuständige Ermittlungsbehörde ist die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) in Köln. Verhandelt würde der Fall aber vor dem Landgericht Dortmund. Auf Anfrage der Redaktion bestätigte ein Sprecher des Gerichtssss, dass die Anklage gegen den 47-jährigen Lüner formuliert und ihm zugestellt worden sei. „Über die Eröffnung ist allerdings noch nicht entschieden, weshalb der Mann nach wie vor noch als Beschuldigter gilt.“

In der Anklage ist tatsächlich auch nicht von sexuellem Missbrauch die Rede - wohl aber vom Besitz kinderpornografischer Schriften. „Der Mann war Mitglied in einer Gruppe bei Threema“, so der Sprecher. Threema ist ein Messengerdienst, vergleichbar mit WhatsApp oder Telegram. Dort können sich Nutzer in Gruppen zusammenschließen und dann Inhalte teilen.

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Die Mitgliedschaft in dieser Gruppe ist ein weiterer Anklagepunkt - dadurch wurde das Teilen der Inhalte ein bandenmäßiger Vertrieb. Wie viele Menschen in der Gruppe Mitglied waren, ist nicht klar. „In der Anklage wird auch kein Zusammenhang zu den Missbrauchsfällen von Bergisch-Gladbach genannt“, sagte der Gerichtssprecher weiter. Vielmehr sei man aus diesem Komplex heraus auf die Gruppe gestoßen.

Lüner musste seine Neigung „beweisen“

Drei Monate lang - vom 19. August bis 10. November 2019 - soll der Lüner in der Gruppe aktiv gewesen sein. In dieser Zeit habe er mehr als 1000 Nachrichten verschickt, 280 davon mit kinderpornografischem Bildmaterial - was ihm schließlich die Anklage einbrachte. „Zunächst musste er sich einer Art Prüfung unterziehen“, so der Sprecher. Die Administratoren dieser Gruppe wollten sichergehen, dass sein Interesse an Kinderpornografie echt war. „Dazu musste er entsprechende Inhalte teilen.“ Anschließend wurde der Lüner dann in die Gruppe aufgenommen.

Neben Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie gibt es noch einen weiteren Anklagepunkt: Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. „Im November wurde in der Dortmunder Wohnung des Beschuldigten Munition gefunden, für die er keine Berechtigung vorweisen konnte.“ Dabei soll es sich um Gewehrpatronen, einen Patronengurt, Leuchtmunition und eine großkalibrige Übungspatrone gehandelt haben. „Es ist schon auffällig, dass in vielen Fällen, bei denen es um Kinderpornografie geht, die Beschuldigten auch Probleme mit Waffen haben“, kommentierte der Gerichtssprecher gegenüber unserer Redaktion, betonte aber auch die Subjektivität dieser Beobachtung: „Eine wissenschaftliche Grundlage gibt es dafür derzeit nicht.“

Durchsuchungen in Lünen und Dortmund

Ende Oktober 2019 hatte eine Hausdurchsuchung bei einem Familienvater (42, eine Tochter) in Bergisch-Gladbach den Stein ins Rollen gebracht: Ermittler entdeckten nicht nur mehrere Terabyte an kinderpornografischen Daten, sondern auch ein großes Netzwerk an Pädophilen, das sich in ganz NRW und darüber hinaus erstreckt hatte. Mehrere Kinder zwischen null und elf Jahren sollen von ihren Vätern und Stiefvätern missbraucht und dabei gefilmt worden sein.

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Bei der Sichtung der Beweise stießen die Ermittler schließlich auch auf den 47-Jährigen aus Lünen. Ursprünglich wurde ihm auch der Missbrauch von Kindern vorgeworfen, dieser Vorwurf konnte jedoch offenbar nicht erhärtet werden. Am 10. November durchsuchten Ermittler die Wohnungen des Mannes in Dortmund und in Lünen.

Anm. d. Red.: In einer früheren Version des Textes hatten wir geschrieben, dass die Akte bei der Staatsanwaltschaft Dortmund liegt. Das ist nicht korrekt. Unser Gesprächspartner ist nicht Sprecher der Staatsanwaltschaft, sondern des Landgerichts. Wir haben die Passagen korrigiert und bitten um Entschuldigung.