Mit Badewanne und Verflossener unterwegs nach Lünen Skurriler Fall bringt Mann vor Gericht

Mit Badewanne und Verflossener unterwegs: Fall bringt Mann vor Gericht
Lesezeit

Auf Umwegen geriet ein Mann aus Essen in Verdacht, ohne Führerschein, dafür aber mit seiner Ex-Freundin, einem Kumpel und einer Badewanne nach Lünen gefahren zu sein. Der eher skurrile Fall beschäftigte das Amtsgericht nun erneut – vermutlich aber letztmalig.

Rückblende: Im September saß der Essener zum ersten Mal in Lünen auf der Anklagebank. Dem 55-Jährigen wurde Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Bereits damals stellte sich schnell heraus, dass sein Fall zur Kategorie Ungewöhnlich zählte.

Die Fakten: Am 14. Oktober 2020 saß er gerade gemütlich in einem Pickup in Lünen, rauchte eine Zigarette und war plötzlich von etlichen Polizisten umringt. Von der Badewanne auf der Ladefläche abgesehen, war er allein, denn seine frühere Freundin befand sich bereits in ihrer Wohnung und sein Kumpel gab beim Anblick der Beamten Fersengeld.

Auf Beifahrerseitz gesessen

Nach und nach stellte sich heraus, dass die Ex, von der er sich gerade getrennt hatte und die deshalb zurück nach Lünen gebracht werden sollte, behauptete, er habe sie bedroht. Der Verdacht, der den Polizeieinsatz auslöste, wurde bald ad acta gelegt.

Dafür wurde ihm nun zur Last gelegt, hinter dem Steuer gesessen zu haben, obwohl er gar keinen Führerschein besaß. Dieser Vorwurf kam zustande, weil er einem Polizisten auf Nachfrage spontan erklärte, er habe seine Verflossene nach Lünen gebracht – mit der Badewanne, die allem Anschein nach für ihren Kollegen bestimmt war, letztlich aber mit zurück nach Essen fuhr. Danach beteuerte er immer wieder, auf dem Beifahrersitz gesessen zu haben, während sein Kumpel gefahren sei.

Nichts anderes gab er auch im ersten Prozessanlauf im September an und besagter Kumpel bestätigte das. Der erklärte, „einen Flotten gemacht“ zu haben, weil nach einem unbezahlten Bußgeld ein Haftbefehl gegen ihn in der Welt gewesen sei und er gedacht habe, dass die Beamten deshalb erschienen seien. Die Ex-Freundin wiederum meldete sich krank.

Hammer zur Urteilsverkündung
In dem ungewöhnlichen Fall hat es jetzt ein Urteil (Symbolbild) gegeben. © picture-alliance/ dpa/dpaweb

Ex-Freundin fehlte vor Gericht

Das Verfahren wurde ausgesetzt und jetzt stand die erneute Verhandlung an. Der 55-Jährige und sein Freund blieben bei ihren Versionen. Die Verflossene erschien jedoch wieder nicht – aus gesundheitlichen Gründen.

Die Zeit zwischen den beiden Terminen wusste Richter Ulrich Oehrle jedoch zu nutzen. Er erhielt auf Anfrage beim zuständigen Straßenverkehrsamt die Auskunft, dass der Kumpel eine Fahrerlaubnis besaß. Aus seiner Sicht hätte es unter den Umständen wenig Sinn gemacht, wenn der Angeklagte dann gefahren wäre. Oehrle bekundete „größte Zweifel“ an der Schuld des 55-Jährigen und verkündete daraufhin einen Freispruch.

Lüner schmeißt Verflossene raus und plötzlich steht vor ihm die Polizei

Spektakulärer Unfall mit 2,5 Promille: 32-jähriger Lüner musste vor Gericht

Autofahrt im Drogenrausch: Keine Gnade für 33-jährigen Lüner