Ein 33-jähriger Lüner ist im Sommer 2021 zum wiederholten Mal im Drogenrausch am Autosteuer erwischt worden. Weil er außerdem keinen Führerschein mehr besitzt und die Kennzeichen des Fahrzeugs falsch waren, kannte die Polizei kein Pardon.
Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Angesichts zahlreicher Vorstrafen und mehrerer offener Bewährungsstrafen sei nunmehr das Maß voll, hieß es.
Der Angeklagte wollte sich mit dem Urteil trotzdem nicht einfach so abfinden. Zusammen mit seinem Verteidiger Marcus Meier legte er Berufung ein.
Diese sollte eigentlich nun am Dortmunder Landgericht verhandelt werden. Doch noch vor Beginn der Sitzung sorgte der Staatsanwalt dafür, dass alles ganz anders kam.
Berufung eingelegt
Der Vertreter der Anklagebehörde hatte nämlich gleich drei „frische“ Anklagen gegen den Lüner mitgebracht. Sowohl im Juni als auch im Juli und September war der 33-Jährige erneut von der Polizei aufgegriffen worden.
Vor allem einer der Fälle ernüchterte den Verteidiger: „Das ist ja genau derselbe Vorwurf, der ihm hier gemacht wird“, sagte er kopfschüttelnd. Der Angeklagte nahm daraufhin die Berufung zurück. Er muss nun tatsächlich ins Gefängnis.
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