Lünens Ex-Vize-Bürgermeister stundenlang verhört Wolski gesteht Missbrauchsvorwürfe teilweise

Missbrauchsvorwürfe: Lünens Ex-Vize-Bürgermeister stundenlang verhört
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Der wegen Missbrauchsvorwürfen seit Ende Oktober in der Bochumer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft sitzende ehemalige stellvertretende Lüner Bürgermeister Daniel Wolski (SPD, 41) hat sich erstmalig zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum am Dienstag (12. Dezember) auf Anfrage unserer Redaktion.

Wie der Sprecher weiter sagte, habe sich Daniel Wolski zu den Vorwürfen eingelassen und dabei auch teilweise geständig gezeigt. Weitere Angaben dazu machte der Sprecher keine: „In welchen Fällen er sich geständig gezeigt hat, dazu kann ich im Augenblick nichts sagen.“

Neben dem Besitz kinder- und jugendpornographischen Materials wird dem früheren langjährigen SPD-Ratsherrn und Vorsitzenden der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Lüner SPD (Jusos) sexueller Missbrauch in 25 Fällen vorgeworfen. Die Taten sollen sich im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2023 ereignet haben. Die Opfer sind zwischen 13 und 17 Jahre alt.

Wie es bei der Staatsanwaltschaft heißt, soll Wolski in neun Fällen Jugendliche und ein Kind gegen Entgelt missbraucht haben. In drei Fällen soll Daniel Wolski in seiner Wohnung in Lünen-Brambauer Sex gegen Geld mit verschiedenen Minderjährigen gehabt haben.

Noch kein Antrag auf Haftprüfung

Laut dem Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft wurde Wolski am Mittwoch (6. Dezember) mehrere Stunden lang von der Polizei im Bochumer Polizeipräsidium verhört. Ob und inwieweit sich Wolskis Einlassungen auf die Untersuchungshaft auswirken, lasse sich zurzeit nicht sagen, hieß es bei der Staatsanwaltschaft am Dienstag weiter: „Stand jetzt liegt auch kein Antrag des Beschuldigten auf Haftprüfung vor.“

Laut Gesetz ist die Haftprüfung als die gerichtliche Prüfung definiert, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 Strafprozessordnung (StPO) auszusetzen ist. Das ist in § 117 Abs. 1 StPO so geregelt: „Solange der Beschuldigte in Untersuchungshaft ist, kann er jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 auszusetzen ist (Haftprüfung).“

Wolskis Wohnung wurde durchsucht

Den Fall ins Rollen gebracht hatte eine 16-jährige Bochumerin, die sich der örtlichen Polizei Ende vergangenen Jahres anvertraut hatte. Um ihr Taschengeld aufzubessern, sei die Jugendliche auf einer Dating-Plattform aktiv gewesen und so in Kontakt mit Daniel Wolski gekommen, hieß es am Tag von Wolskis Festnahme an dessen Wohnsitz in Lünen-Brambauer, am Donnerstag (26. Oktober), über die unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte.

Aufgrund der Zeugenaussage der Bochumerin Ende 2022 fand laut Staatsanwaltschaft am 6. März dieses Jahres eine Wohnungsdurchsuchung durch Bochumer Polizeibeamte statt. Dabei waren rund 40 Datenträger mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten sowie Chats mit mutmaßlichen Missbrauchsopfern gefunden worden.

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