„Aufforderung zur Ruhendstellung Ihres Amtes als Bürgermeisters“ ist die Betreffzeile der E-Mail, die die Wählergemeinschaft Gemeinsam Für Lünen (GFL) am Dienstagmittag (12.12.) an Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns (parteilos, ehemals GFL) versandt hat.
Hintergrund dieser Aufforderung sei das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, das im Zusammenhang mit der Causa Wolski gegen Kleine-Frauns laufe, heißt es in der Mail.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt wie berichtet wegen des Verdachts der Weitergabe von Dienstgeheimnissen sowie versuchter Strafvereitelung (§258 StGB) gegen Kleine-Frauns. Der Bürgermeister hatte im Januar 2023 Hinweise auf Fehlverhalten Daniel Wolskis, die er per Mail erhalten hatte, in den Papierkorb verschoben und Wolski danach vor einer Verleumdungskampagne gewarnt. In der E-Mail war von Treffen gegen Geldzahlungen die Rede, es folgte der Satz: „Verführung Minderjähriger ist eine Straftat.“ Der Bürgermeister argumentiert, er habe darin keine Hinweise auf eine tatsächliche Straftat gesehen. Wolski, ehemaliger stellvertretender Bürgermeister Lünens, sitzt seit Ende Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Ihm wird der Besitz von kinderpornografischem Material sowie der Missbrauch Minderjähriger im Alter von 13 bis 17 Jahren vorgeworfen.
Keine Vorverurteilung der GFL
Die GFL hält die Ruhendstellung des Amtes für „dringend geboten, um weiteren Schaden von der Stadt Lünen abzuwenden“, heißt es in der E-Mail. Und weiter: „Wir dürfen erwarten, dass Sie sich Ihrer moralischen und politischen Verantwortung, welches Ihr Amt mit sich bringt, bewusst sind und im Sinne dieser Verantwortung die zurzeit gebotene Entscheidung treffen.“
Unterschrieben haben die Mail GFL-Vorsitzender Dr. Johannes Hofnagel und Fraktionschef Andreas Dahlke. Beide ergänzen den Wortlaut der E-Mail noch um diese Stellungnahme: „Nach intensiver und gemeinsamer Beratung des Vorstands der Wählergemeinschaft GFL und der GFL-Ratsfraktion war unter Berücksichtigung der Sachlage für alle Gremienvertreter klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt Konsequenzen gezogen werden müssen. Unsere Forderung, dass der Bürgermeister Kleine-Frauns seine Amtsgeschäfte ruhen lassen sollte, ist keine Vorverurteilung, sondern ein gängiges Verfahren bei einer Einleitung eines Verfahrens durch die Strafverfolgungsbehörden.“
Statement vom Bürgermeister
Kleine-Frauns selbst äußerte sich am Dienstagabend zu der GFL-Forderung: In der Hinweis-Mail sei angekündigt worden, dass Anzeige bei der Polizei erstattet werde - für ihn selbst habe darum kein Anlass mehr bestanden, die Strafverfolgungsbehörden zu informieren: „Daraus eine ,versuchte Strafvereitelung und die Weitergabe von Dienstgeheimnissen‘ herauszukristallisieren, halte ich dann doch für ziemlich überzogen“, so Kleine-Frauns. Er werde die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen. „Aus diesem Grund sehe ich auch überhaupt keinen Anlass, meine Amtsgeschäfte ruhen zu lassen. Denn die Ermittlungen beeinträchtigen meine Arbeit als hauptamtlicher Bürgermeister in keiner Weise.“
Anm. d. Red.: In einer vorherigen Version hatten wir berichtet, gegen Kleine-Frauns werde wegen „versuchter Strafvereitelung im Amt“ ermittelt. Tatsächlich lautet der Vorwurf „versuchte Strafvereitelung“. Die Staatsanwaltschaft hatte auch auf Nachfrage zunächst beteuert, dass der ursprüngliche Vorwurf richtig sei, sich aber nachher korrigiert.