Lüner streitet mit der Stadt und SAL um 33,44 Euro

Rentner will nicht zahlen

Es gehe ihm nicht ums Geld, sondern ums Prinzip: Die Stadt Lünen und der Abwasserbetrieb SAL wollten von Hausbesitzer Heinrich-Wilhelm Trux Gebühren für einen Monat. Er will jedoch nicht die volle Summe zahlen - denn er habe sein Haus ja zur Monatsmitte verkauft. Es geht um 33,44 Euro. Und wie gesagt: ums Prinzip.

LÜNEN

, 04.08.2015, 14:47 Uhr / Lesedauer: 2 min

Worum geht es überhaupt?

Heinrich-Wilhelm Trux hat sein Haus im Lerchenweg verkauft, ist am 15. Februar ausgezogen und hat es an die neuen Besitzer übergeben, die wenige Tage später selbst einzogen. Nun geht es um die Gebühren für den Monat Februar, die Trux nicht voll bezahlen will - denn immerhin sei er ja zur Monatsmitte ausgezogen.

 

Um welche Summe geht es denn?

Für den Monat Februar soll Heinrich-Wilhelm Trux folgende Gebühren an die Stadt Lünen und den Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) bezahlen:

  • 28,02 Euro Abwassergebühren
  • 22,21 Euro Abfallbeseitigungsgebühren

Die Abwassergebühren will der Rentner gar nicht bezahlen, für die Müllabfuhr hat er anteilig 16,79 Euro an die Stadt überwiesen. Die 5,42 Euro Differenz und die 28,02 Euro ergeben zusammen eine Streitsumme von 33,44 Euro, die Trux nicht bezahlen will.

Wobei: Weil Trux nicht gezahlt hat, sind die Abwassergebühren durch Vollstreckungskosten - also sowas wie Mahngebühren - bereits auf 57,14 Euro angestiegen. Würde insgesamt also 62,56 Euro machen.

 

Was sagt Heinrich-Wilhelm Trux?

„Das ist eine Unverschämtheit“, sagt Trux. Er meint, dass sich die Bürger von den Ämtern nicht alles gefallen lassen sollten. Dass die Stadt und der Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL) nicht auf den Tag genau abrechnen könnten, will er nicht akzeptieren. Er will nicht mehr zahlen, als er es bisher getan hat.

 

Was sagt die Stadt?

Das wird er aber müssen, sagt Andrea Wortmann von der Beschwerdestelle der Stadt Lünen: „Die Gebührenpflicht ist in der Ortsrechtsatzung der Stadt Lünen genau geregelt. Die Kündigungsfrist besteht nun mal zum 1. des Folgemonats.“ Für Trux und seinen Auszug zur Monatsmitte könne man da keine Ausnahme machen. „Ich kann Herrn Trux in dieser Angelegenheit nicht helfen“, sagt Wortmann.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Trux hat sich in einem Schreiben an Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick gewandt, indem er sein Problem schildert und mit den Worten schließt: „Ich hoffe, diese Angelegenheit, die ja auch dem Ruf der Stadt Lünen schadet, kann von Ihnen in rechtskonformer Weise ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden.“

Eine Antwort aus dem Büro des Bürgermeisters wird es nicht geben. „Wir können Herrn Trux nicht noch einmal schreiben, was er schon weiß“, sagt Wortmann. Sie sieht für Heinrich-Wilhelm Trux nur eine Möglichkeit: „Er kann die Ortrechtsatzung anzweifeln und vor Gericht ziehen.“

Heinrich-Wilhelm Trux hat sich einen Anwalt genommen, ein Gerichtsverfahren strebt er zwar nicht an, aber er kann es auch nicht ausschließen – aus Prinzip.

 

Wie werden solche Fälle normalerweise gehandhabt?

In Standardverträgen beim Hauskauf steht normalerweise drin, ab wann der Besitz übergeben wird. Und, dass mit dieser Besitzübergabe der Nutzen, die Lasten und Gefahr sowie Steuern und öffentliche Abgaben an den Käufer übergehen. Wenn die Besitzübergabe Mitte des Monats erfolgt, muss sich der Verkäufer die Gebühren anteilig vom Käufer zurückholen, erklärt Notar Heribert Epping. "Das ist zum Beispiel gang und gäbe bei der Gebäudeversicherung, die läuft auch praktisch nie mit dem Zeitpunkt der Besitzübergabe aus."

Der Experte rät dazu, einen Verkauf immer zum 1. eines Monats zu vollziehen: "Leichter ist es natürlich nach glatten Monaten abzurechnen. Deshalb hat die Stadt das in ihrer Ortrechtsatzung so geregelt, alles andere wäre für die Stadt sehr umständlich."