Schulleiter muss Schulen in Lünen und Werne leiten Das Schulministerium erklärt, warum

Abordnung nach Werne: Schulministerium erklärt die Situation
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Ab Februar muss Matthias Flechtner von der Leoschule in Lünen-Mitte auch die Uhlandschule im Westen von Werne leiten. Letztere ist die größte im Kreis Unna. Beide Schulen zu leiten sei eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe, meint Flechtner. Das Schulministerium NRW erklärt, wieso der Grundschulleiter zu so einer großen Aufgabe berufen wurde und welche rechtliche Handhabe es gibt.

Die Hürden, eine solche Abordnung mit Zwang umzusetzen, sind für die Behörden groß. Damit ein Schulleiter zur Leitung zweier Schulen beordert werden kann, darf wirklich niemand an der eigenen Schule für das Amt infrage kommen, hieß es aus dem Schulministerium. Dabei spielten Kapazitäten und Qualifikationen eine Rolle.

Genaue Einzelfall-Prüfung

Das Ministerium weiter: „Die Sicherung der Unterrichtsversorgung sowie die Sicherstellung der Wahrnehmung der Aufgaben der Schulleitung stellen einen dienstlichen Grund dar. Die Zustimmung der Beamtinnen und Beamten ist in der Regel nicht erforderlich.“ Es werde in jedem Fall aber eine individuelle Prüfung der Situation vorgenommen. Zudem hätte die Landesregierung ein großes Interesse daran, dass eine Abordnung im Einverständnis geschieht.

Matthias Flechtner hätte das Angebot also nicht ablehnen können. In seinem Fall seien alle Beteiligten allerdings bestrebt, eine schnelle Lösung zu finden. Auch die Vorbereitungen auf die Leitung der beiden Schulen liefen positiv (wir berichteten). Doch was ist die Handhabe der Schulbehörden, wenn Lehrkräfte einfach nicht wollen?

Versetzung auf unbestimmte Zeit

Auch darauf gibt das Ministerium eine Antwort: „Nach dem Landesbeamtengesetz weisen Abordnungen grundsätzlich einen vorübergehenden Charakter auf. Für die Höchstdauer gibt es jedoch keine vorgeschriebene Grenze. Abordnungen zu einer dem Amt nicht entsprechenden Tätigkeit sind aber ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft nur bis zu einer Dauer von zwei Jahren möglich.“

In Zukunft könnten Abordnungen zudem regelmäßiger vorkommen: „Das Instrument der Abordnung von Lehrkräften soll genutzt werden, um besonders belastete Schulen gezielt zu unterstützen“, heißt es im „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“. Ein Maßnahmenpaket, das im Mai 2023 in Kraft treten soll.

Langfristig sehe das Handlungskonzept aber vor, den Lehrkräftemangel vor allem in den besonders belasteten Bereichen Grundschule, Sonderpädagogik, Sekundarstufe I sowie im MINT-Bereich der Sekundarstufe II mit anderen Methoden zu stärken, hieß es aus dem Schulministerium. Ein großer Fokus liege auf Studienanfängerplätzen.

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