Urnenbestattungen werden auch in Lünen beliebter. Das Foto zeigt das Kolumbarium auf dem Friedhof Altlünen. © Linnhoff (A)
Friedhof Brambauer
Laufzeit beginnt nicht erst mit dem Tod: Lünerin tritt vom Grabkauf zurück
Annemarie Baumhör (73) lebt in Brambauer. Hier möchte sie auch sterben und nach ihrem Tod beerdigt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, erwarb sie ein Grab - und erlebte eine Überraschung.
Nein, der Lebenswille hatte Annemarie Braumhör nicht verlassen. Eigentlich wollte die 73-Jährige aus Brambauer nur vorsorgen. Sie hat keine Verwandten oder Kinder und ist alleinstehend. Um sicherzugehen, dass sie nach ihrem Tod auf dem Friedhof in Brambauer beerdigt werden kann, hatte sie sich deshalb bereits jetzt ein Urnengrab gekauft - für den aktuell üblichen Kurs von rund 2900 Euro.
Bis zum Abschluss des Kaufvertrags schien auch alles in Ordnung zu sein. Die Bezahlung und Bestätigung vom Urnengrabkauf verliefen wie gewünscht. Als Annemarie Baumhör jedoch im September die Graburkunde in den Händen hielt, blickte sie auf das Ablaufdatum: Im Jahr 2045 würde das Grab nicht mehr existieren.
Die Nutzungszeit beschränkt sich bei Gräbern üblicherweise auf 25 Jahre. Was die Frau aus Brambauer nicht wusste: Die Laufzeit beginnt ab dem Kaufdatum - und eben nicht erst ab dem Datum der Beerdigung, wie sie es sich eigentlich gewünscht hätte. „Darauf hat mich keiner hingewiesen“, sagt Annemarie Baumhör nun. Das Datum habe sie nur durch Zufall bemerkt.
Immerhin nahm die Sache ein unkompliziertes Ende: „Ich konnte zum Glück von dem Vertrag zurücktreten“, sagt die Seniorin. Schlussendlich blieben von dem eigentlichen Urnengrab auf dem auserwählten Friedhof Brambauer nur die Verwaltungskosten in Höhe von 55 Euro, auf denen Annemarie Baumhör sitzen blieb. Das restliche Geld wurde ihr von der Stadtverwaltung erstattet.
Weil Annemarie Baumhör weder Kinder noch Angehörige hat, hätte es auch niemanden gegeben, der die Laufzeit des Grabes später verlängern könnte - ganz abgesehen davon, dass es ungewiss ist, wann die Seniorin ihren Platz überhaupt „in Anspruch nehmen“ wird. „Es ist mir ein Anliegen, andere zu informieren, die auch ein Urnengrab möchten und in der gleichen Situation sind wie ich“, sagt sie.
Reservierung nur in seltenen Fällen möglich
„Ein Grab oder eine Gruft ab sofort zu mieten ist eigentlich die gängige Praxis“, sagt André Könnecke, Geschäftsführer vom Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands. Dies führt Könnecke auf die Problematik zurück, dass Friedhöfe ihre Kosten kalkulieren müssen und so eine reine Reservierung nur in seltenen Fällen möglich sei.
„Ist jedoch ein Vorsorgevertrag explizit gewünscht, muss das Nutzungsrecht vertraglich festgehalten werden“, erklärt der Geschäftsführer weiter. Wird dies jedoch nicht ausdrücklich in dem geschlossenen Vertrag festgehalten, läuft dieser mit einer Zeit von 25 Jahren. „Und dies ab sofort.“
Die Stadt Lünen möchte den Fall von Annemarie Baumhör zum Anlass nehmen, künftig deutlicher auf die Laufzeit hinzuweisen: „Wir werden das auf dem Formblatt zum Grabkauf mit einbringen“, sagt Sprecher Benedikt Spangardt.
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