
Ein romantisches Wellness-Wochenende ging plötzlich ganz anders aus als gedacht. © picture alliance / dpa-tmn
Körperverletzung in Lünen: Romantisches Wellness-Wochenende eskaliert
Körperverletzung
Ein Pärchen hatte sich in Lünen ein romantisches Wochenende in einem Hotel machen wollen. Doch das geplante Wellness-Wochenende verlief etwas anders als geplant.
Ein romantisches Wellness-Wochenende in Lünen – so die Pläne eines Esseners. Es kam anders: Der 38-Jährige geriet mit dem Nachtportier aneinander, musste gehen und kassierte eine Anzeige wegen Körperverletzung. Nun hatte der Zwischenfall ein Nachspiel vor Gericht.
Anfang Oktober checkten der Mann aus Essen und seine damalige Angebetete in dem Lüner Hotel ein. Es sollte ein unvergessliches Wochenende werden. Und das wurde es auch – nur in etwas anderer Hinsicht. Die Nachtruhe im Wellness-Bereich, genauer gesagt im Schwimmbad, sorgte für den Disput zwischen Gast und Mitarbeiter.
Ausnahme wurde nicht gemacht
Offenbar hoffte der 38-Jährige darauf, dass für ihn und seine Freundin eine Ausnahme gemacht würde und sie auch noch zu später Stunde „abtauchen“ könnten. Als der Portier kundtat, dass das eben nicht möglich sei, schwand die romantische Stimmung schlagartig, ein Wort ergab das andere und letztlich, so zumindest der Vorwurf, gab der Essener dem Mitarbeiter einen Schlag in den Nacken.
Der Angestellte flüchtete, der wütende Gast verfolgte ihn erst, begab sich dann aber samt Partnerin auf sein Zimmer. Kurz darauf erschienen Polizeibeamte und der Hoteldirektor. Das Paar wurde aufgefordert, das Hotel zu verlassen – wobei sich das Management kulant zeigte und die Hälfte der Rechnungssumme erstattete. Eine Strafanzeige gab es allerdings auch.
Nicht eingecheckt, um Ärger zu machen
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht erinnerte sich der Essener nun, dass sie wegen ihrer Jobs erst spät im Hotel angekommen seien und ihnen eine Mitarbeiterin Hoffnung gemacht hätte, dass es mit dem Schwimmen vielleicht eine Ausnahme geben könne. Dazu sollten sie dann aber zu gegebener Zeit den Nachtportier fragen.
Und der habe, als seine Ex-Freundin ihr Anliegen vorgebracht habe, so rüde abgelehnt, dass er sich eingemischt habe und es zum Streit gekommen sei. Am Ende habe er den Mann nur am Kopf gepackt und zu sich gezogen. Das sei sicher nicht richtig gewesen. Aber: „Ich habe ihn nicht geschlagen, um Gottes Willen.“ Und: „Wir haben da nicht eingecheckt, um Ärger zu machen.“
„Bisschen anne Köppe gehabt“
Was für den Angeklagten ein Packen des Kopfes war, war für den betroffenen Portier ein Schlag in den Nacken. Er zeigte Größe, bauschte den Vorfall nicht auf und suchte auch bei sich einen gewissen Anteil an der Eskalation. Er sprach davon, dass sie sich „ein bisschen anne Köppe“ gehabt hätten. Dabei sei er vielleicht auch nicht so freundlich gewesen. Und, nein, danach sei er nicht arbeitsunfähig gewesen.
Auch wenn das Handeln des Esseners unschön gewesen sei, so die Richterin am Ende, sehe sie darin keine Misshandlung, es fehle die für eine Körperverletzung erforderliche Erheblichkeit. Die Folge vor Gericht für den 38-Jährigen aus Essen: Freispruch.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
