Klaus Stallmann zu den Neuregelungen bei der Grundsteuer B: Wir werden den Mitgliedern von Haus und Grund helfen.

© Collage Nina Dittgen

Klaus Stallmann zu Grundsteuer B-Formularen: Einfach wird das nicht

rnKritik an reinem Online- Verfahren

Klaus Stallmann ist alles andere als begeistert: Der Präsident von Haus und Grund NRW kritisiert das Verfahren bei der neuen Grundsteuer B. Noch können Eigentümer nämlich nur online agieren.

Lünen

, 27.03.2022, 13:52 Uhr / Lesedauer: 2 min

Es ist ein Thema, mit dem sich Klaus Stallmann wahrscheinlich noch länger beschäftigen muss. Die neuen Regelungen zur Grundsteuer B, nach denen Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen und Grundstücken verpflichtet sind, eine sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt abzugeben.

„Das wird nicht so einfach werden“, ist sich der Präsident von Haus und Grund NRW, der in Brambauer lebt, sicher. Die Eigentümer haben zwar erste Informationen bekommen, aber damit können viele offenbar nur wenig anfangen. „Die Erklärungen müssen zwischen 1. Juli und 31. Oktober bei den zuständigen Finanzämtern abgegeben werden. Derzeit geht das aber nur online“, sagt Stallmann.

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Er habe schon Anfragen von einer Menge Leute bekommen, die weder einen Computer besitzen noch einen Online-Zugang haben und nun nicht wissen, wie die erforderliche Feststellungserklärung abgeben sollen. „Natürlich gibt es auch Eigentümer, die das Ganze online machen können, aber viele Ältere eben nicht“, so Stallmann. Dafür hat der 76-Jährige auch volles Verständnis.

Arbeit für Steuerberater

Eine Anleitung zu den Fragen und erforderlichen Angaben soll noch vor dem 1. Juli an die Eigentümer verschickt werden. „Dann kann man sich entscheiden, ob man es selbst versucht oder zum Steuerberater geht.“ Dieser Berufsstand werde durch die neuen gesetzlichen Regelungen bald viel zu tun bekommen, ist sich Stallmann sicher. „Ich rechne da mit Kosten pro Erklärung zwischen 300 und 700 Euro, die auf die Eigentümer zukommen werden.“

Zwischen 1. Juli und 31. Oktober müssen Eigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben.

Zwischen 1. Juli und 31. Oktober müssen Eigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. © picture alliance / dpa

Haus und Grund werde, wie auch andere Vereinigungen, den Ratsuchenden helfen. „Wir werden uns um eine entsprechende Online-Adresse bemühen, damit wir die Erklärung auch für unsere Mitglieder übernehmen können.“ Stallmann hat sich vorgenommen, sich selbst näher mit dem Thema zu beschäftigen, um Mitgliedern bei Sprechstunden informieren zu können. „Ich rechne schon mit einem Ansturm im Sommer.“

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Am 2. Februar schrieb Stallmann ans NRW-Finanzministerium mit der Bitte, es auch zu ermöglichen, die Feststellungserklärung in Papierform einzureichen. „Wir haben diese Bitte als Haus und Grund zusammen mit dem Verband für Wohneigentum und dem Bund der Steuerzahler nach Düsseldorf geschickt.“ Noch gibt es keine Antwort. Stallmann: „Ich warte noch bis Ende März. Wenn alle Stricke reißen, werde ich Ina Scharrenbach einschalten.“

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Einfach werde das Ganze auf keinen Fall. „Es weiß auch noch niemand, wie viel Grundsteuer am Ende fällig wird. Allerdings denke ich, dass alles in ähnlicher Höhe bleiben wird - wenn die Städte den Hebesatz nicht erhöhen.“ Übrigens erfolgt der Grundmessbescheid erst 2024 und der neue Grundsteuerbescheid soll 2025 verschickt werden.

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