
© Michael Blandowski
Klage gegen die Stadt Lünen: Anwohner in Brambauer gegen neue Verkabelung
Klage gegen Stadt
Gegen die neue Straßenbeleuchtung haben Anwohner in Brambauer nichts. Gegen Maßnahmen, die sie als für unnötig empfinden und für die sie zahlen sollen schon. Deshalb klagen sie gegen die Stadt Lünen.
Die Siedlergemeinschaft (SG) Kelmbach klagt vor dem Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen gegen die Stadt Lünen. Grund dafür sind die von der Stadt Lünen verteilten Kosten, die durch das Kommunalabgabengesetz auf die Anlieger zukommen. Im Kern geht es um die Straßenbeleuchtung.
Davon sind insbesondere die Eigentümer der Häuser an der Straße „Am Kelmbach“ - von Hausnummer 21 bis zur Einmündung Bergerhoff und der Stichstraße „Am Kelmbach“ Hausnummern 52 bis 62 - betroffen.
Siedlergemeinschaft ist für neue Laternen
„Grundsätzlich sind wir für eine Erneuerung der Laternen, aber es musste keine Erneuerung der Verkabelung stattfinden“, sagte Michael Krippes, Vorsitzender der Siedlergemeinschaft am Dienstag (8. Februar) im Gespräch mit unserer Redaktion:
„Die Erd- und Tiefbaumaßnahmen können wir einfach nicht nachvollziehen. Sie sind unserer Meinung nach völlig überflüssig. Grundsätzlich können wir ungerechte Verteilung der Kosten auf die jeweiligen Eigentümer keinesfalls hinnehmen.“

Der hohe Kostenfaktor für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Abschnitt der Straße „Am Kelmbach“ von Hausnummer 21 bis zu Einmündung „Bergerhof“ ist der Siedlergemeinschaft (SG) Kelmbach ein Dorn im Auge. © Michael Blandowski
Laut der im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 26. November 2014 verabschiedeten Verwaltungsvorlage sollen 80 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme auf die Anlieger verteilt werden. Entsprechend Paragraph acht des Kommunal Abgabengesetz NRW in Verbindung mit der Lüner Satzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen.
Stadt Lünen bestätigt Klage
Alexander Dziedeck, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Lünen, bestätigte am Montag (7. Februar) die anhängige Klage: „Das Klageverfahren wegen der Erhebung von Ausbaubeiträgen für die neue Beleuchtung an der Straße „Am Kelmbach“ können wir bestätigen“. Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion die anhängige Klage der Siedlergemeinschaft gegen die Stadt Lünen.
Wie Dziedeck weiter sagte, könne der Fachdienst Straßenbau den Einwänden der Siedlergemeinschaft Kelmbach aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht folgen: „Die Gesamtkosten der Erneuerung der Beleuchtung belaufen sich auf 41.723 Euro. Davon wurden – das ist per Gesetz so festgeschrieben – 80 Prozent (33.378 Euro) auf die Anlieger verteilt“.
Verteilung der Kosten nach Grundstücksgröße und Geschossen
Die Verteilung auf die Anlieger erfolge gemäß der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Lünen. Die Maßgaben dieser Satzung regelten unter anderem die gerechte Umlegung der zu verteilenden Kosten auf die Anlieger, sagte der stellvertretende Pressesprecher der Stadt Lünen weiter.
Maßgeblich für die Ermittlung des individuellen Ausbaubeitrages seien die Größe des Grundstückes, die Anzahl der vorhandenen Geschosse darauf sowie die Art der Nutzung (zum Beispiel gewerblich). Alexander Dziedeck: „Auch wenn ein Grundstück unbebaut ist oder sich Garagen darauf befinden, wird es bei der Verteilung berücksichtigt. Die Ausbaubeitragsbescheide richten sich an die Eigentümer des Grundstücks“. Wann es zu einem Verhandlungstermin kommt, steht laut Wolfgang Thewes, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, noch nicht fest.
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