Unter anderem auf der Bergstraße soll der Lüner ohne Führerschein unterwegs gewesen sein.

© Günther Goldstein (Archiv)

Lüner (44) ohne Führerschein unterwegs - und jetzt vor Gericht

rnProzess

Eine „Rauschgiftneigung“ kostete einen Lüner (44) den Führerschein. Hinter das Steuer setzte er sich dennoch - und wurde prompt ertappt.

Lünen

, 09.02.2022, 14:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis brachte einem Lüner (44) eine Verhandlung vor dem Amtsgericht ein.

Zunächst kassierte er ein Fahrverbot, später wurde ihm auch noch die Fahrerlaubnis wegen Drogenmissbrauchs entzogen. Das hinderte ihn allerdings nicht daran, am Nachmittag des 26. Februar 2021 mit einem Ford unter anderem die Bergstraße zu befahren. Und dabei fiel der 44-Jährige auf. Davon ganz zu schweigen, dass er es bereits bei dem Fahrverbot versäumte, den Führerschein abzugeben. Fakt ist, er hätte nicht fahren dürfen.

Haussegen hänge schief

Vor Gericht überließ der Lüner seinem Verteidiger das Reden und der wollte dessen Tat gar nicht in Abrede stellen. Vielmehr verwies er auf die Folgen für den 44-Jährigen. Der habe, nachdem er nun ein Jahr nicht habe fahren dürfen, seinen Job verloren. Zudem hänge der Haussegen schief. „Er ist schon gestraft genug“, betonte der Anwalt. Zudem sei in der Zwischenzeit auch nichts mehr vorgefallen.

Der Umstand, dass die Tat bereits länger zurücklag, sprach für den Lüner – gegen ihn eine Vorstrafe wegen Diebstahls. Für ihn endete der Prozess mit 300 Euro Geldstrafe und fünf Monaten Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis.

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