
Mit dem Krimi „Strafgesetzbuch § 323 C“ hat der Literaturkurs des FSG am Mittwochabend das junge Theaterfestival im Heinz-Hilpert-Theater eröffnet. Unser Rezensent ist selbst Anwalt. © Günther Goldstein
Junges Theaterfestival Lünen: Anwalt fällt Urteil über Eröffnungskrimi
Rezension
Das FSG hat das junge Theaterfestival am Mittwochabend (8.6.) mit dem Krimi-Stück „Strafgesetzbuch § 323 C“ eröffnet. Die Rezension dazu kommt von Daniel Buhren, der selbst Rechtsanwalt ist.
Nach zwei Jahren Coronapandemie darf das junge Theaterfestival endlich wieder stattfinden. Die Rezensionen dieser besonderen Spielzeit dieser besonderen Spielzeit kommen dabei auch von besonderer Stelle.
Für den Krimi „Strafgesetzbuch § 323 C“, den der Literaturkus des Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zur Eröffnung am 8. Juni aufführte, haben wir Rechtsanwalt Daniel Buhren von der Kanzlei Dr. Strecker & Hane in Lünen für eine Theaterkritik gewinnen können:
Hier das Urteil des Juristen:
Endlich durften die Schüler unter Leitung von Frau Lahmer-Gebauer ihr Theaterstück wieder einem großen Publikum vorstellen. Dabei hat der Literaturkurs die die Schüler beschäftigenden Themen der letzten Jahre in einem Krimi aufgegriffen und die Unzulänglichkeiten im Schulalltag angeprangert.

Daniel Buhren aus Lünen ist Rechtsanwalt. Er hat den Krimi „Strafgesetzbuch § 323 C“ für uns besucht. © Günther Goldstein
Eingepackt in einen Todesfall einer Lehrerin haben die Schüler die Verantwortlichen angeklagt, nicht Hilfe geleistet zu haben, obwohl dies erforderlich und ihnen den Umständen nach zuzumuten war, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten.
Probleme originell in Szene gesetzt
Den Verantwortlichen wurde Folgendes zur Last gelegt: Sie würden die Ausstattung der Schulen, die Unterrichtsinhalte und das Engagement der Lehrer nicht ausreichend fördern, um die Schüler auf das spätere Leben vorzubereiten.
Jeweils in kurzen Szenen haben die Schüler die Probleme kurzweilig dargestellt. Das Fehlen digitaler Endgeräte, der Sinn einer Gedichtinterpretation und auch persönliche Probleme im Haushalt wurden lebhaft und originell in Szene gesetzt.
Das Publikum wurde bis zum Schluss im Unklaren gelassen, ob es hier tatsächlich um die Ahndung des im Titel erwähnt Straftatbestandes der unterlassenen
Hilfeleistung geht. Der Tod der Lehrerin war zunächst nur ein Randgeschehen. Die Beteiligung einiger Schüler wurde nur angedeutet, so dass Platz für Interpretationen blieb. Erst mit dem Ende des Stückes und der Festnahme dreier Schüler wurde aufgeklärt, dass von diesen nicht die gebotene Hilfe
geleistet worden sei.
Zusammenfassend hat der Literaturkurs es geschafft, dass das Publikum „innerlich mitspielt“, da jedem diese und ähnliche Probleme bekannt sind. Zudem wurde aufgezeigt, dass ein Mindestmaß an Hilfeleistung, sei es nur durch Absetzen eines Notrufes, geboten ist.