Inzidenzstufe null: Kreis Unna wird nun richtig locker

Corona-Regeln

Die Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) liegt im Kreis Unna schon seit längerem unter dem Wert 10. Das bedeutet ab Freitag (9. Juli) weitreichende Lockerungen.

Lünen, Selm

, 08.07.2021, 15:55 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Maskenpflicht gilt ab Freitag (9. Juli) im Kreis Unna nur noch in Bus und Bahn sowie im Einzelhandel.

Die Maskenpflicht gilt ab Freitag (9. Juli) im Kreis Unna nur noch in Bus und Bahn sowie im Einzelhandel. © picture alliance/dpa

Wie die Pressestelle des Kreises Unna mitteilt, wird ab Freitag (9. Juli) ein Großteil der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie aufgehoben. Anlass ist der Inzidenzwert, der seit fünf Tagen konstant unter der Schwelle von 10 liegt - und damit die Lockerungen ermöglicht.

Laut Kreis Unna gilt damit keine Kontaktbeschränkung mehr. Treffen mit anderen Personen sind damit ohne weitere Auflagen und Begrenzungen erlaubt. Der bisher verpflichtende Mindestabstand ist am Freitag nur noch eine Empfehlung.

Konkret gelten nach Angaben der Kreis-Pressestelle ab dem 9. Juli folgende Regelungen:

  • Maskenpflicht: In Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Personennahverkehr (inklusive Taxen und Schülerbeförderung), im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Andere Betriebe können selbst entscheiden. Ausnahme: Bei körpernahen Dienstleistungen oder bei Servicekräften in der Gastronomie gilt entweder Maske tragen oder negativer Test.

  • Erfassung von Kontaktdaten: Die Kontaktnachverfolgung, zum Beispiel in der Gastronomie, fällt weg. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen. Clubs und Discotheken dürfen ab dem 9. Juli mit Testpflicht und genehmigtem Hygienekonzept wieder öffnen, wenn auch die landesweite Inzidenz unter zehn liegt.

  • Negativer Testnachweis: Für Menschen, die weder vollständig geimpft, noch genesen sind, gilt weiterhin in den meisten Bereichen eine Testpflicht.

  • Private Feiern und Volksfeste: Hier fallen Mindestabstand und die Maskenpflicht weg, wenn auch die landesweite Inzidenz unter 10 liegt. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen müssen aber nicht immunisierte Menschen negativ getestet sein.

  • Großveranstaltungen wie Fußballspiele: Großveranstaltungen können wieder stattfinden. Es gibt aber Einschränkungen. Ab 5.000 Zuschauern (inklusive Geimpften und Genesenen) müssen alle nicht immunisierten Personen einen Negativtest vorlegen. Außerdem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität der Location beschränkt. Zudem muss es ein genehmigtes Hygienekonzept geben.

  • Einzelhandel: Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Wenn auch das gesamte Land die Inzidenzstufe 0 erreicht, gibt es keine Beschränkungen mehr auf Kunden pro Quadratmeter.

  • Sport: Bei der Ausübung von Sport gibt es in Inzidenzstufe 0 keine Beschränkungen mehr.