Auf welche Neuerungen müssen sich Patienten bei Rezepten und Heilmittel-Verordnungen einstellen? Wer chronisch krank ist und regelmäßig bestimmte Arzneimittel benötigt, kann ab 2020 von seinem Arzt eine Wiederholungsverordnung bekommen. Pro Rezept sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere „Lieferungen“ durch den Apotheker möglich. Voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2020 werden Ärzte ihren Patienten Rezepte auch für Gesundheits-Apps ausstellen können. Damit kann man beispielsweise Blutzuckerwerte dokumentieren, Tagebücher über Symptome führen oder bei Migräne oder Schwangerschaft mit Verhaltensempfehlungen unterstützt werden. Im Digitale-Versorgungs-Gesetz ist geregelt, dass diese Apps auf Kosten der Krankenkassen verschrieben werden können. Allerdings muss dafür noch ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Die neue Heilmittel-Richtlinie gilt ab 1. Oktober 2020 für gesetzlich Versicherte bei Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen oder anderen Heilmitteln. Statt der bisherigen Erst- und Folgeverordnung gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer „orientierenden Behandlungsmenge“. Wenn es medizinisch notwendig ist, dürfen Ärzte ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen verordnen.
Was ändert sich bei den Apotheken? Der Notdienstzuschlag bei der Ausgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln durch Apotheken wird zum 1. Januar 2020 erhöht - um fünf Cent auf nun 21 Cent pro Arzneimittel, die nachts, sonntags oder an Feiertagen von den Apotheken ausgegeben werden. Bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln - beispielsweise Betäubungsmitteln - erhöht sich der Zuschlag beim Notdienst von 2,91 Euro auf 4,26 Euro pro Abgabe. Künftig können auch Apotheker Menschen gegen Grippe impfen - wenn sie über geeignete Räume mit der entsprechenden Impfausstattung verfügen. Allerdings laufen zunächst regionale Modellversuche über fünf Jahre.
Ändert sich etwas beim Zahnersatz? Ab Oktober 2020 erhöht sich der Festzuschuss bei Zahnersatz. Anstatt bislang 50 Prozent gibt es von den gesetzlichen Krankenkassen dann 60 Prozent der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer mit dem Bonusheft seinen regelmäßigen Zahnarztbesuch und Vorsorge nachweist, kann ab dem letzten Quartal 2020 dann mit bis zu 75 Prozent als Festzuschuss rechnen. Wer über fünf Jahre sein Bonusheft geführt hat, erhält 70 Prozent, wer über zehn Jahre die Vorsorge nachweisen kann, 75 Prozent. Gibt es einen Impfpflicht gegen Masern? Ab 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr Kind gegen Masern geimpft ist, bevor es in eine Kita, Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen wird. Pflicht sind hierbei zwei Masern-Impfungen: Die erste im Alter von elf bis 14 Monaten und die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten. Auch alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen, Erzieher, Lehrer sowie Tagesmütter, die nach 1970 geboren sind, müssen ab März gegen Masern geimpft sein. Außerdem ist die Impfung gegen Masern für Bewohner und Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften sowie für Pflegekräfte vorgesehen.
Welche Neuerungen gibt es bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs? Frauen zwischen 20 und 65 Jahren bekommen ab 2020 regelmäßig Post von ihrer Krankenkasse. Alle fünf Jahre werden sie zu einer Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs eingeladen. Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können - wie bisher - einmal jährlich eine zytologische Untersuchung mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen. Bei Frauen ab 35 Jahren wird die derzeitige jährliche zytologische Untersuchung nun durch eine Kombinationsuntersuchung mit Pap-Test und HPV-Test ersetzt, bei dem sowohl auf humane Papillomviren als auch auf Zellveränderungen untersucht wird. Alle drei Jahre wird diese Untersuchung angeboten. Abhängig von den Ergebnissen können auch hier weitere Untersuchungen erfolgen. Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen können weiterhin unabhängig von den Schreiben und über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden.
Was müssen Raucher beachten, die auf Mentholzigaretten stehen?Altkanzler Helmut Schmidt rauchte sie bis ins hohe Alter. Nun werden Mentholzigaretten komplett aus den Regalen verschwinden. Ab 20. Mai ist der Verkauf von Restbeständen mentholhaltiger Zigaretten verboten.
In Textilien stecken oft schädliche Substanzen. Welche Neuerungen gibt es da? Ab 1. November 2020 werden 33 krebserregende Substanzen in Textilien, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie in Schuhen ein Auslaufmodell. Die EU hat für chemische Stoffe, die beim Menschen als krebserregend gelten, niedrigere Grenzwerte für deren Einsatz in Bekleidung, Bettwäsche, Sportkleidung, Taschen, wiederverwendbaren Windeln oder auch Polsterungen festgeschrieben. Die Verbraucherberater empfehlen ohnehin, sich beim Textilkauf an Siegeln zu orientieren, die strengere Anforderungen stellen. Das IVN und das GOTS-Siegel schließen viele Schadstoffe vom Anbau bis zum Endprodukt aus.