Im Fall der getöteten Lünerin (59) Anklage fallen gelassen, Nachbar wieder auf freiem Fuß

Im Fall der toten Lünerin (59): Anklage wurden fallen gelassen
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Die vergangenen vier Monate verbrachte ein 34-jähriger Lüner in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen, seine Nachbarin erstochen zu haben. Am 20. Juni hatte man die 59-jährige Frau in ihrer Wohnung im Geistviertel mit mehreren Messerstichen im Körper tot aufgefunden und nur zwei Tage später den Tatverdächtigen festgenommen.

Nachdem am 4. Oktober offiziell Anklage gegen ihn erhoben und auf vollendeten Totschlag plädiert wurde, befindet sich der 34-jährige Nachbar nun wieder auf freiem Fuß.

Wie der zuständige Staatsanwalt Carsten Dombert erklärt, habe der Angeklagte eine Einlassung (Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen) vorgebracht, die „ihm kaum zu widerlegen sei“. In dem entsprechenden Papier soll der Lüner erklärt haben, wie seine Spuren zum Tatort gelangt sind. Ein Fingerabdruck sei damals ausschlaggebend gewesen, um auf den Nachbarn als Tatverdächtigen zu kommen, erklärte Dombert im Juni gegenüber der Redaktion.

„Er hat dies dem Gericht erstmalig so mitgeteilt und so plausibel dargelegt, sodass nun keine gerichtliche Handhabe mehr vorhanden ist, um die Anklage aufrecht zu erhalten“, so der Staatsanwalt. Dadurch, dass die Anklage auf vollendeten Totschlag in Folge dessen zurückgenommen wurde, habe man den Nachbarn Anfang dieser Woche aus der Untersuchungshaft entlassen und den Haftbefehl fallen gelassen. Ohne die Einlassung hätte im weiteren Vorgehen das Schwurgericht in Dortmund entschieden, ob eine Hauptverhandlung gegen den 34-Jährigen stattfindet.

Der Lüner sei nun ein freier Mann und könne sich bewegen, wie er möchte, erläutert Carsten Dombert. Somit gelten für den Nachbarn der getöteten Frau keine besonderen Regeln, wie beispielsweise Ausreisebeschränkungen oder das zur Verfügung halten bei Gericht oder der Polizei.

Ermittlungen gehen weiter

Die Obduktion ergab im Juni, dass die Frau durch Messerstiche gestorben ist. Laut dem Gerichtsmediziner habe die Leiche der Lünerin zudem nicht länger als 24 Stunden in der Wohnung gelegen. Im weiteren Verlauf wird nun die Mordkommission in alle Richtungen weiter ermitteln und überprüfen, inwiefern es gegen eine andere Person einen dringenden Tatverdacht gibt.

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