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Illegal entsorgter Grünschnitt in Beckinghausen: 40 Anwohner bekamen Post
Anzeige erstattet
40 Anwohner am Wald von Beckinghausen haben Post von der Kreis-Umweltbehörde bekommen. Es geht um die Frage, wer illegal Grünschnitt abgekippt hat. Der Waldbesitzer hat Anzeige erstattet.
Auf 50 Quadratmetern im Privatwald an der Kreuzstraße in Beckinghausen sieht es aus wie Kraut und Rüben: Unrechtmäßig abgekippter Grünschnitt hat sich dort angesammelt. Der Berg ist nahezu 1,50 Meter hoch. Jahrelang sollen hier Anwohner Gartenabfalle angekarrt und einfach entsorgt haben. Das ist strafbar. Lange Zeit hat Waldbesitzer Dieter Kuhne nichts dazu gesagt. Jetzt liegt er mit der Nachbarschaft Am alten Sägewerk im Clinch. Nachdem ihn einige Anwohner für die Eichenprozessionsspinner in seinen Bäumen verantwortlich machen wollen und per Anwalt eine Beseitigung der Nester gefordert haben, hat Kuhne Anzeige bei der Umweltbehörde des Kreises Unna wegen des illegalen Müllbergs erstattet.
Wie die Pressestelle des Kreises Unna auf Anfrage der Redaktion mitteilt, sei umfangreich ermittelt worden. 40 Anwohner aus der Nachbarschaft hätten Post bekommen. Darin seien sie um Mithilfe bei der Aufklärung gebeten worden. Bei Ortsterminen seien auch zahlreiche Gespräche geführt worden, heißt es. Ohne Erfolg. „Bisher konnte kein Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden“, teilt die Pressestelle mit. Leider sei dies häufig bei illegalen Abfallablagerungen der Fall. Es mangele an Zeugen, um die Verursacher eindeutig ausfindig zu machen und diese zur Kostenerstattung und Schadensbeseitigung heranziehen zu können.
Gartenabfälle können dem Wald schaden
Das Abkippen von Grünschnitt im Wald ist nicht erlaubt. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dürfen Abfälle nur bei den dafür vorgesehenen Anlagen abgeladen werden. Das gelte vor allem bei Gartenabfällen. Diese enthielten zwar meist natürliche Materialien, sie seien aber teilweise hier nicht heimisch. Dadurch könnten sie dem Wald schaden. Teichabfälle könnten auch Schadstoffe enthalten.
Nach Auskunft der Kreis-Pressestelle sei im Beckinghausener Wald nicht nur Grünschnitt, sondern auch anderer Abfall zu finden. Der sei inzwischen beseitigt worden. Wer Grünabfälle im Wald entsorgt, muss mit einem Bußgeld von 50 bis 50.000 Euro rechnen. Dabei komme es laut Pressestelle des Kreises Unna auf die Menge und Art des Grünabfalls sowie auf die Einsichtigkeit des Verursachers an. In Beckinghausen seien bisher noch keine Bußgelder verhängt worden.
Auf die Frage, wie der Kreis Unna jetzt weiter mit der Situation umgehe, heißt es: „Es handelt sich um eine Ablagerung nicht auf öffentlichem Grund, sondern auf einem Privatgrundstück.“ In diesem Fall gehe es konkret um ein nicht öffentlich zugängliches Waldstück. Das bedeutet, dass der Eigentümer für die Beseitigung zuständig sei - und nicht die öffentliche Hand.
Lünen ist eine Stadt mit unterschiedlichen Facetten. Nah dran zu sein an den lokalen Themen, ist eine spannende Aufgabe. Obwohl ich schon lange in Lünen arbeite, gibt es immer noch viel zu entdecken.
