Das Trianel-Kraftwerk hat im Jahr 2018 4,39 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Dafür wurden 1,4 Millionen Tonnen Kohle verfeuert. © Daniel Claeßen

Bundesverwaltungsgericht

Höchste Instanz verhandelt Donnerstag in Leipzig über das Lüner Trianel-Kraftwerk

Oberverwaltungsgericht in Münster, Europäischer Gerichtshof in Luxemburg: Der jahrelange Rechtsstreit um das Trianel-Kraftwerk zog Kreise. Jetzt ist Leipzig das Ziel der Prozessbeteiligten.

Lünen

, 06.05.2019 / Lesedauer: 3 min

Das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Leipzig, und somit die höchste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit, verhandelt am Donnerstag (9. Mai), über das Trianel-Kraftwerk. Der 7. Senat überprüft im Revisionsverfahren das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 16. Juni 2016. Damals hatten die Münsteraner Richter die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg zum Bau des Steinkohlekraftwerks im Lüner Stummhafen für rechtens erklärt - und eine Revision nicht zugelassen.

Im Juni 2016 wies der 8. Senat das OVG Münster unter Vorsitz von Prof. Max-Jürgen Seibert (2.v.l.) die Klage der Umweltschützer ab. © Foto: Goldstein

Dagegen wehrte sich der klagende Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Er legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein und hatte Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde im August 2017 statt. Am Donnerstag wird nunmehr ab 11 Uhr in Leipzig mündlich verhandelt. Eine Gerichtssprecherin erklärte am Montag (6. 5.) auf Anfrage, man gehe bisher davon aus, dass noch am selben Tag die Entscheidung verkündet werde. Sicher sei das allerdings nicht.

Umweltschützer hoffen

Die Zulassung der Revision nährt bei den Umweltschützern die Hoffnung, im Rechtsstreit um das 750-Megawatt-Kraftwerk vielleicht doch noch zu triumphieren, was am Ende das Aus für Trianel in Lünen bedeuten könnte. Zum Beispiel dann, wenn das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG von 2016 aufhebt oder es zumindest zu einer erneuten Entscheidung an die Münsteraner Richter zurückverweist.

„Wir sind davon überzeugt, dass das Kraftwerk zu Recht genehmigt wurde“, erklärte hingegen auf Anfrage Trianel-Sprecher Maik Hünefeld. Alle Punkte der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung seien „sehr ausführlich“ vom OVG Münster behandelt worden.

Zulassung wegen „Divergenz“

Der BUND hatte seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision u.a. damit begründet, dass das Urteil des OVG von 2016 „im Widerspruch zu mehreren Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts“ stehe. In der Tat hatte das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren wegen „Divergenz“ zugelassen. Dieser Fachbegriff meint die abweichende Beurteilung einer Rechtsfrage durch unterschiedliche Gerichte.

Konkret geht es nach Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Terminvorschau u.a. um das vom OVG Münster angewandte Prioritätsprinzip bei der sogenannten Summationsbetrachtung. Bei der Prognose der Umweltverträglichkeit des Kraftwerks mussten auch andere geplante oder bereits realisierte Projekte in Lünen und der Nachbarschaft in die Berechnungen einbezogen werden. Aber welche? Das war 2016 vor dem OVG strittig zwischen den Parteien. Die Richter erklärten im Urteil den Zeitpunkt der Einreichung eines prüffähigen Genehmigungsantrages zum Maßstab. Trianel hatte den ersten Antrag 2008 eingereicht.

Umstrittenes Prinzip der Prioritäten

Die Folge: Emissionen aus Anlagen, die danach beantragt wurden, musste Trianel nicht in die Prognose zur Schadstoffbelastung einbeziehen. Im Verfahren 2016 ging es in der kontroversen Diskussion um Projekte wie das Kraftwerk Datteln 4, die Erweiterung des Lüner Werkes von Aurubis und das ursprünglich mal von der Steag geplante Kraftwerk Herne 5, das aber nicht gebaut wurde. Die Umweltschützer kritisieren das Prioritätsprinzip des OVG als „Konstruktion“ zugunsten von Trianel.

Dem 7. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts, der sich am 9. Mai mit dem Trianel-Verfahren befasst, gehören fünf Richter und eine Richterin an. Senatsvorsitzender ist Prof. Dr. Andreas Korbmacher.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen