Um doppelt kassieren zu können, verschwieg ein Lüner (42) dem Jobcenter seine neue geringfügige Beschäftigung offenbar ganz bewusst. Vor Gericht fehlte jetzt jede Spur von ihm. Teuer wurde es trotzdem.
Laut Anklage bezog der Mann aus Lünen im Februar und März 2022 zu Unrecht fast 460 Euro Unterstützung, indem er das Amt nicht über seinen Mini-Job informierte. Als die Überzahlung über einen Datenabgleich ans Licht kam, geriet der 42-Jährige, der zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, in Verdacht, das Jobcenter ganz bewusst getäuscht zu haben. Dem Verdacht folgte kurz darauf ein Strafbefehl. Der Lüner sollte wegen Betrugs durch Unterdrückung 300 Euro Geldstrafe zahlen. Das sah er offenbar ganz und gar nicht ein. Er legte Einspruch ein.
Kurzer Prozess
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Nach diesem Einspruch hätte sein Fall nun im Amtsgericht verhandelt werden sollen. Bei Aufruf der Sache tat sich, was die Anklagebank betraf, allerdings nichts und das änderte sich auch nicht mehr.
Unter den Umständen blieb der Richterin nichts anderes übrig, als den Mitarbeiter des Jobcenters, der als Zeuge geladen war, ungehört zu entlassen. Danach machte sie im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess: Angesichts des unentschuldigten Fehlens des Angeklagten wurde sein Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen und er soll zahlen.