Die Hauptverwaltung des Recyclingmultis Remondis in Lünen. Die Fusion mit dem Grünen Punkt ist vorerst geplatzt. © picture-alliance/ dpa/dpaweb

Gerichtsurteil

Fusion geplatzt: Remondis darf den Grünen Punkt nicht kaufen

Es sollte die Riesenfusion des Müllmarktes werden: Der Konzern Remondis wollte den Grünen Punkt schlucken und noch mächtiger werden. Kartellamt und Gericht hielten das für keine gute Idee.

von dpa, Marc Fröhling

Lünen

, 22.04.2020 / Lesedauer: 3 min

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die von den Kartellbehörden untersagte Fusion des Müllriesen Remondis mit dem Grünen Punkt bekräftigt. „Der Senat hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt“, sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch (22. 4.). Die Beschwerde von Remondis habe keinen Erfolg gehabt.

Das Kartellamt hatte im vergangenen Jahr dem Lüner Müllkonzern Remondis verboten, das Kölner Unternehmen DSD - das Firmenkürzel steht für Duales System Deutschland - zu übernehmen, das die Markenrechte am Grünen Punkt hält. Grund war die Befürchtung, diese könnten damit eine zu marktbeherrschende Stellung einnehmen.

Remondis hätte Marktmacht ausgebaut

Dass dies im Bereich des Möglichen wäre, liegt an der Konstruktion des Marktes: Duale Systeme sind enorm wichtig für die Entsorgungsbranche in Deutschland. Sie bekommen von der Industrie und vom Handel Geld für das Verpackungsrecycling. Sie organisieren die Abholung, Sortierung und Verwertung von Abfällen. Dafür vergeben sie unter anderem Aufträge an Müllabfuhren.

Von den acht dualen Systemen in Deutschland, von denen DSD eines ist, macht nur jeweils eines in einem Gebiet die Ausschreibung für die Müllabfuhren, Sortieranlagen und Verwerter. Bekommt eine Müllabfuhr den Zuschlag, schließt sie aber mit allen acht Systemen Verträge ab. Dadurch hätte Remondis im Fall einer Fusion mit dem Grünen Punkt seine ohnehin schon große Marktmacht noch stark ausbauen können.

Kein Kommentar von Remondis

Der Lüner Müllkonzern hatte beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt. Wegen der Corona-Krise lief das Verfahren ohne mündliche Verhandlung ab. Das Gericht gab nun der Ansicht der Kartellbehörde Recht. Obwohl der weitere Weg durch die Instanzen vom Gericht nicht zugelassen wurde, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig: Remondis könnte gegen dagegen vorgehen - und darüber hätte dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Das ist noch offen.

„Obwohl die schriftliche Begründung noch nicht vorliegt, kann das Unternehmen die Entscheidung vor dem Hintergrund der veränderten Marktsituation nicht nachvollziehen“, hieß es in einer Stellungnahme. Remondis argumentiert mit einem deutlich verringerten Marktanteil des DSD.

Der Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen, Patrick Hasenkamp, begrüßte die Entscheidung des Gerichts und sagte: „Hätten die beiden Marktriesen Remondis und DSD fusioniert, wäre eine neue Schwelle der Marktmacht überschritten gewesen. Mutter- und Tochterunternehmen hätten sich gegenseitig maßgeschneiderte Angebote zuspielen und dadurch Mitbewerber praktisch ausschalten können.“

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