Am 19. Januar endet die Frist zum Führerschein-Tausch für die Angehörigen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964. Dass viele von ihnen die alte „Fleppe“ noch nicht gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht haben, ist aber nicht zwingend der Nachlässigkeit der Betroffenen geschuldet.
Einer von ihnen, der namentlich nicht genannt werden möchte, sagte gegenüber unserer Redaktion: „Meine Frau versucht seit Wochen einen Termin zu bekommen. Wir sind echt gefrustet, weil die Termine immer sofort weg sind.“
Auf der Terminvergabe-Seite im Internetangebot des Kreises Unna heißt es dazu: „Werden keine freien Termine angezeigt, sind keine Termine verfügbar. Termine sind täglich ab 08:00 Uhr, für die nächsten Werktage, im Rahmen unserer Öffnungszeiten buchbar. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Onlineterminen können diese bereits sehr kurz nach der Freischaltung vergriffen sein. Bitte probieren Sie es in den kommenden Tagen erneut.“
Auch für das zweite Kreishaus in Lünen sei derzeit kein Termin zum Führerscheintausch zu kriegen, schildert der Anrufer. „Wir sind guten Willens, aber es geht einfach nicht.
Wartemarke ziehen oder ins örtliche Bürgerbüro gehen
Kreissprecherin Leonie Joost bestätigte auf Nachfrage den großen Andrang, der eben dem baldigen Frist-Ablauf geschuldet sei. Wer über die Online-Terminvergabe nicht zum Zuge komme, könne aber auch andere Möglichkeiten nutzen, so Joost weiter. „Wer keinen Termin bekommt, kann montags bis freitags von 7.30 bis 11.30 Uhr ins Kreishaus kommen und eine Wartemarke ziehen.“ Man müsse zwar Wartezeit mitbringen, komme aber auf jeden Fall an die Reihe.
Wer die Warterei umgehen möchte, für den ist vielleicht folgende Alternative interessanter: „Man kann auch ins örtliche Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde gehen“, so die Kreis-Sprecherin. Dort werde der Antrag auf Führerschein-Tausch ebenfalls entgegengenommen.
Fahrerlaubnis erlischt nicht mit dem Ablauf der Frist
Die Wartezeit auf den neuen Führerschein sei dann mit rund sechs Wochen aber etwas länger, weil der Vorgang letztlich auch über die Führerscheinstelle des Kreises abgewickelt wird, die Unterlagen also vom jeweiligen Rathaus ins Kreishaus gebracht werden müssen.
Alle, denen wegen des baldigen Frist-Ablaufs bange ist, kann Leonie Joost aber beruhigen: „Vor dem Verstreichen der Frist braucht keiner Angst zu haben. Die Fahrerlaubnis erlischt damit nicht.“
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