Als „verrucht wie immer, modern wie nie“ und als „Saunaclub mit Stil“ bezeichnet sich das Freudenhaus Dortmund in der Eigenwerbung auf seiner Webseite. Das Bordell, das die Großstadt im Namen trägt, befindet sich tatsächlich aber gar nicht in Dortmund, sondern in Holzwickede. Vor einigen Tagen war das „Freudenhaus“, das von außen betrachtet fast wie ein normales, etwas größeres Einfamilienhaus aussieht, neben einem weiteren Bordell in Schwerte ein Ziel beim „integrativen Fahndungs- und Kontrolltag“ der Kreispolizei.
In einem der beiden Betriebe wurde laut Mitteilung der Polizei „eine Person wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt festgenommen“. Auf Nachfrage unserer Redaktion ergänzte ein Sprecher, die Polizei habe eine „Dame“ ans Ordnungsamt übergeben. Ob es sich bei der Dame um eine Prostituierte handele, wisse er nicht.
Sechs Bordellbetriebe sind beim Kreis Unna angemeldet
Grundsätzlich, so der Polizeisprecher weiter, seien Kontrollen in Bordellbetrieben nichts Ungewöhnliches. „So wie das Veterinäramt die Restaurants kontrolliert, kontrollieren wir auch mal die Bordellbetriebe.“ Eine nennenswerte Häufung von Straftaten verzeichne die Polizei in diesem Bereich aber nicht. Es gebe darüber eigentlich nichts zu berichten.
Wie viele angemeldete Bordellbetriebe auf der Liste der Polizei stehen, konnte der Polizeisprecher nicht beantworten. Wohl aber das Gesundheitsamt des Kreises Unna. Nach dessen Angaben sind im Kreis Unna derzeit insgesamt sechs Bordellbetriebe angemeldet: eines in Schwerte, eines in Holzwickede, eines in Kamen und gleich drei in Lünen.
Kontrollen auf Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes
„Sie werden regelmäßig kontrolliert“, sagte ein Sprecher des Kreises Unna. „Die Prostituierten werden anlassbezogen überprüft, wenn zum Beispiel ein Verdacht auf illegale Beschäftigung vorliegt.“ Auch die Betreiber würden turnusgemäß auf die Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes kontrolliert. Fragen in dem Zusammenhang seien etwa, ob alle Prostituierten ordnungsgemäß angemeldet sind und ob alle Hygienevorschriften wie etwa die Bereitstellung von Kondomen eingehalten werden.
Auf der Webseite des Kreises Unna heißt es in diesem Zusammenhang: „Wer sexuelle Dienstleistungen anbietet, ist laut Prostituiertenschutzgesetz verpflichtet, eine Gesundheitsberatung zu besuchen. Das Gesetz regelt auch die Anmeldepflicht. Bei der ersten Anmeldung ist nachzuweisen, dass zuvor eine gesundheitliche Beratung in Anspruch genommen worden ist. Zuständig für die Gesundheitsberatung ist der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz. [...] Außerdem sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und eine Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers vor.“
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