Wenn der Kreis Unna die Kita-Gebühren erhöht, betrifft das nur Eltern in Fröndenberg, Holzwickede und Bönen. Nur für diese drei Kommunen ist das Jugendamt des Kreises zuständig. Alle anderen Städte haben eigene Jugendämter und legen die Höhe der Elternbeiträge selbst fest. Dadurch ergeben sich naturgemäß Unterschiede, die punktuell durchaus größer ausfallen. Ein Vergleich.
Höhe der Beiträge richtet sich nach Kindesalter, Betreuungszeit und Einkommen
Wie viel Eltern für einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kita zahlen, ist grundsätzlich von mehreren Faktoren abhängig. Einer davon ist das Alter des Kindes. Die meisten Städten erheben für Kinder unter zwei Jahren deutlich höhere Beiträge, weil bei Kindern in diesem Alter ein höherer Betreuungs- (und Pflege-)Aufwand eingepreist wird. Der Kreis Unna will diesen erhöhten Beitrag ab dem 1. August nicht mehr nur für U2-Kinder, sondern auch für U3-Kinder erheben, also für alle Kinder unter drei Jahren.
Ein weiterer Faktor ist die Betreuungszeit. Differenziert wird nach 25, 35 und 45 Wochenstunden. Eltern haben die Wahl, wie lange sie ihr Kind in die Betreuung geben, und zahlen bei mehr Stunden entsprechend mehr Geld. Gehen beide Elternteile arbeiten, was in vielen Familien der Normalfall ist, reichen 25 Stunden in der Regel nicht aus. Arbeiten beide Eltern in Vollzeit oder zumindest annähernd in Vollzeit, braucht es oft die 45 Wochenstunden.
Der dritte Faktor ist wiederum das elterliche Einkommen. Und hierbei legt jede Stadt selbst die Einkommensstufen fest. Unsere Redaktion nimmt beispielhaft zwei Vergleiche vor: einen aus der Mitte und einen am nach oben offenen Ende der Einkommensskala.
Der Einfachheit halber liegt jeder Betrachtung das gleiche Szenario zugrunde: Ein dreijähriges Kind wird an 45 Wochenstunden in einer Kindertageseinrichtung betreut.
Erster Vergleich: Elternbeitrag bei 72.000 Euro Jahreseinkommen
- Dieses Fallbeispiel liegt genau in der Mitte der künftigen Einkommensskala, die der Kreis Unna zugrunde legt. Nach der bisher gültigen Elternbeitragssatzung werden für ein dreijähriges Kind mit 45 Wochenstunden in der Kita pro Monat 264 Euro fällig. In der neuen Satzung, die zum 1. August in Kraft treten soll, liegt der Monatsbeitrag bei 342,10 Euro – also um satte 78,10 Euro höher. Für Eltern dieser Einkommensstufe ergibt sich so eine jährliche Mehrbelastung in Höhe von 937,20 Euro.
- In der Stadt Unna befinden sich Eltern mit 72.000 Euro Jahreseinkommen schon in der vierthöchsten Stufe. Sie zahlen monatlich 391 Euro – also schon jetzt deutlich mehr, als der Kreis künftig verlangt.
- Ganz anders das Bild in Schwerte: Hier werden für unser „Modellkind“ monatlich „nur“ 275 Euro fällig.
- Werne ist im Vergleich wiederum teurer. Hier bezahlen Eltern 350,39 Euro im Monat, wenn sie ihr dreijähriges Kind an 45 Stunden in einer Kita betreuen lassen.
- In Lünen liegt der Elternbeitrag in unserem Fallbeispiel bei 330 Euro.
- Etwas günstiger ist Selm: Hier liegt der Monatssatz bei 315 Euro.
- Fazit: Zwischen dem günstigsten Beitrag (Schwerte, 275 Euro) und dem höchsten Beitrag (Unna, 391 Euro) liegt in unserem Fallbeispiel ein „Preisunterschied“ von 116 Euro im Monat. Auf ein Jahr gerechnet summiert sich die Differenz auf 1392 Euro.
Zweiter Vergleich: Elternbeitrag bei über 150.000 Euro Jahreseinkommen
- Dieses Fallbeispiel macht die Höchstbeträge vergleichbar, wobei diese in vielen Kommunen schon ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro erhoben werden. Der Kreis Unna nimmt oberhalb von 100.000 Euro aber künftig eine weitere Staffelung vor. Zur Zeit liegt der Höchstsatz bei 392 Euro, künftig bei 576,98 Euro – wieder für ein dreijähriges Kind bei 45 Wochenstunden.
- In der Stadt Unna zahlen Eltern schon den Höchstbeitrag, wenn sie über 86.000 Euro Jahreseinkommen haben. Er liegt bei 516 Euro.
- In Schwerte liegt der Höchstsatz (Einkommen ab 105.000 Euro) noch deutlich darüber, nämlich bei 608 Euro.
- Werne nimmt bei einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro einen Elternbeitrag von exakt 495,38 Euro.
- Lünen erhebt ab 108.000 Euro Jahreseinkommen den Höchstbeitrag von 490 Euro.
- In Selm greift der Höchstsatz erst ab 120.000 Euro Jahreseinkommen und liegt bei vergleichsweise günstigen 375 Euro.
- Fazit: Beim Höchstsatz sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen noch größer. Das günstigste „Pflaster“ ist Selm mit 375 Euro, das teuerste Schwerte mit 608 Euro. Unterschied im Monat: 233 Euro. Unterschied im Jahr: 2796 Euro.

Kosten fürs Essen kommen noch hinzu
In sämtlichen Beträgen nicht eingerechnet sind übrigens die Verpflegungskosten. Diese werden nicht über die Kommunen, sondern über die Träger (also zum Beispiel Awo, DRK, evangelische oder katholische Kirche) abgerechnet. Für Eltern kommt das Geld für Frühstück, Mittagessen und gegebenenfalls einen Snack („Teezeit“) am Nachmittag also noch hinzu.
Ein Beispiel: Beim größten Kita-Träger im Kreis Unna, der Awo Ruhr-Lippe-Ems, steigt der Essensbeitrag für die Vollverpflegung (inkl. Nachmittagssnack) zum 1. April von zurzeit 60,50 Euro auf 67 Euro im Monat.
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