Exhibitionist entblößte sich in Tobiaspark vor Lünerin „Ich war schockiert und angeekelt“

Exhibitionist entblößt sich in Tobiaspark vor Lünerin: Vier Monate Haft
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Heftiger Schockmoment: Im Tobiaspark entblößte sich ein 62-Jähriger offenbar nicht nur, sondern legte auch Hand bei sich selbst an und machte einer Zeugin ein eindeutiges Angebot. Vor Gericht sprach er von einer Verwechslung. Allerdings ohne Erfolg.

Der Gang zur Arbeit wurde für die 65-Jährige aus Lünen am 17. September zu einem Erlebnis der unangenehmen Art. Im Bereich des Parks sah sie plötzlich den Mann, der mit geöffneter Hose auf einer Bank saß, an seinem Genital manipulierte und sie fragte: „Willst Du auch Sex haben?“ Daraufhin erstattete sie Anzeige und erkannte auf einem Foto bei der Polizei den Angeklagten wieder – zu 80 Prozent, wie sie später sagen würde.

„Das ist unter meinem Niveau“

Der 62-Jährige, ein Mann mit etlichen, wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafen und Hafterfahrungen stand jetzt wegen exhibitionistischer Handlungen vor dem Amtsgericht. Allerdings dachte er gar nicht daran, den Vorwurf auf sich sitzen zu lassen. „Ich war es nicht. Das ist unter meinem Niveau“, versicherte er fast empört und fügte später hinzu: „So betrunken kann ich gar nicht sein.“ Es müsse sich um eine Verwechslung handeln.

Er könne sich nicht daran erinnern, sich im Tobiaspark aufgehalten zu haben. Und, wenn er etwas anstelle, stehe er dazu. Auch sei in der Anklageschrift von einem Reißverschluss die Rede. Wenn er unterwegs sei, trage er aber meistens Freizeithosen – also Hosen ohne Reißverschluss.

Haft ohne Bewährung

Die Betroffene hatte jedoch beim Anblick des Mannes auf der Anklagebank keine Zweifel, dass es sich bei ihm um den Exhibitionisten handelte. Sie sei sich ganz sicher. Das Erlebte und die Wirkung schilderte sie eindrücklich: „Ich war so schockiert und angeekelt.“ Danach habe sie sofort die Polizei gerufen – unter anderem auch deshalb, weil sich in der Nähe ein Kindergarten befinde. Den Weg, eine Abkürzung zur Arbeit, nutzte sie zwar nach wie vor, müsse aber stets an den Vorfall denken. Ob der Täter damals unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol gestanden habe, könne sie nicht sagen.

Weder die Vertreterin der Anklage noch Richter Ulrich Oehrle hatten letztlich Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Oehrle sprach vielmehr von erdrückenden Beweisen. „Das ist natürlich ein Schock“, bestätigte er die Aussage des Opfers und fügte hinzu, dass er sich gut vorstellen könne, dass die betroffene Lünerin nun stets Bedenken habe, dort herzugehen. Und das sei genau das, was nicht sein dürfe: die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit.

Den 62-Jährigen bezeichnete er als hartnäckigen Straftäter, der seit Jahrzehnten eine Straftat nach der anderen begangen habe. Und dem entsprechend deutlich fiel auch das Urteil aus: vier Monate Haft ohne Bewährung.

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