Ein geteilter Joint wird einem Lüner zum Verhängnis. Symbolbild. © picture alliance / Arne Immanuel Bänsch/dpa

Gerichtsprozess

Ein Joint für einen guten Freund wird Lüner (24) zum Verhängnis

Großzügigkeit wurde einem jungen Mann aus Lünen offenbar zum Verhängnis. Der 24-Jährige wollte sich mit einem Kumpel einen Joint teilen und wurde mit dem verbotenen Besitz erwischt.

Lünen

, 22.11.2021 / Lesedauer: 2 min

Am späten Nachmittag des 12. April geriet ein 24-jähriger Lüner auf dem Schulgelände an der Viktoriastraße in eine Kontrolle und hatte zwei Tütchen mit insgesamt 1,55 Gramm Marihuana dabei. Es entstand der Verdacht, dass er diese Drogen gerade von seinem gesondert verfolgten Kumpel gekauft hatte.

Einen Job suchen und das Leben in den Griff kriegen

Besitz und Erwerb stellte der 24-Jährige nun in seinem Prozess vor dem Amtsgericht nicht in Abrede. Wichtig war es ihm aber, zu betonen, dass er den Stoff an anderer Stelle gekauft habe. Vielmehr sei er es nämlich gewesen, der den Bekannten vor Ort zum Joint habe einladen wollen. Er wisse, dass Besitz und Erwerb zumindest noch strafbar seien. Und ihm sei auch bewusst, dass er unter laufender Bewährung stehe. Er wolle nun aus Lünen wegziehen, wolle sich einen Job suchen und sein Leben in den Griff kriegen.

Die Richterin nahm ihn beim Wort und beließ es ob des Geständnisses und der kleinen Menge Marihuana bei 300 Euro Geldstrafe. Auch ordnete sie die Einziehung der einkassierten Drogen an. Zweifel ließ sie allerdings nicht aufkommen: „Dann will ich Sie hier nicht mehr sehen.“

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