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Kostenlose Schnelltests: Wo sie im Kreis Unna jetzt schon möglich sind
Coronavirus im Kreis Unna
Kostenlose Schnelltests auf das Coronavirus sollen ab diesem Montag (8. März) für alle Bürger einmal die Woche möglich sein. Noch sind viele Fragen offen. Einige beantwortet jetzt der Kreis Unna.
Die Stadt Werne preschte am Montag vor, kündigte den schnellen Aufbau eines kommunalen Schnelltestzentrums in Zusammenarbeit mit örtlichen Ärzten und Apothekern an. Ob andere Kommunen im Kreis Unna diesem Beispiel folgen würden, blieb zunächst unklar.
Auch bei Ärzten und Apotheken war zu hören, dass noch Fragen offen und Dinge zu regeln seien. „Wir müssen zum Beispiel schauen, in welchem Zeitraum wir das anbieten können, wir können es schlecht zwischendurch machen“, hieß es aus dem Gesundheitszentrum am Nordberg in Bergkamen. Aus der Rathaus-Apotheke in Kamen hieß es, es gebe viele Anfragen von Kunden, „aber wir können die kostenlosen Schnelltests noch nicht anbieten, weil wir noch auf eine Bestätigung vom Gesundheitsamt warten.“
Wer schon getestet hat, darf auch kostenlose Schnelltests durchführen
Der Kreis Unna brachte auf Nachfrage etwas Licht ins Dunkel, verwies in Person von Sprecher Max Rolke auf eine Allgemeinverfügung des Landes NRW vom Sonntag, 7. März. Sie regelt die „Vorläufige Beauftragung zur Durchführung von Bürgertestungen“ sinngemäß recht hemdsärmelig: Alle Stellen, die bereits Schnelltests angeboten haben, dürfen nun auch die kostenlosen Schnelltests durchführen. Die Kosten werden über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. „Vorläufig“ heißt freilich, dass diese Regelung erst mal nur bis zum 15. März gilt.
Zahl der Tests und positive Ergebnisse sind zu melden
Im Erlass heißt es weiter, dass die „Leistungserbringung“ dem Gesundheitsamt zu melden sei. Arztpraxen oder Apotheken müssen tagesaktuell melden, wie viele Tests sie durchgeführt haben und natürlich, ob und wie viele davon positiv ausgefallen sind. Positive Tests müssen dann durch einen PCR-Test verifiziert werden, die Betroffenen müssen umgehend in Quarantäne.
„Darüber hinaus darf testen, wer vom Gesundheitsamt beauftragt wird“, so Max Rolke. Um eine solche Zulassung zu erhalten, müssen die Einrichtungen Mindestanforderungen an Räumlichkeiten und Infrastruktur, personelle Ausstattung, die professionelle Testdurchführung und Hygiene erfüllen.
In der entsprechenden Anlage zum Erlass steht überdies, dass grundsätzlich auch mobile Testungen oder Teststellen in Form eines „Drive-In“ möglich seien.
In einer Pressemitteilung präzisierte der Kreis Unna am späten Montagnachmittag: Wer jetzt neu in die Bürgertestungen einsteigen wolle, benötige zuvor die Beauftragung vom Gesundheitsamt. „Wir wollen schnell und unbürokratisch die Mindestanforderungen, die vom Land veröffentlicht wurden, überprüfen und Teststellen beauftragen. Das geht aber nicht von jetzt auf gleich. Ich bin aber optimistisch, dass in den kommenden Tagen die ersten Beauftragungen rausgehen“, so Gesundheitsdezernent Uwe Hasche.
Gespräche mit Interessenten für Schnelltests laufen
Die ersten Interessenten haben sich auch bereits beim Kreisgesundheitsamt gemeldet. „Ich bin zuversichtlich, dass zeitnah kreisweit ein wohnortnahes und niedrigschwelliges Angebot für die Durchführung der Bürgertestungen geschaffen werden kann“, so Hasche weiter.
Klar sei aber auch – das habe Minister Laumann auch deutlich gemacht – dass nicht sofort innerhalb eines Tages eine flächendeckende Testinfrastruktur aufgebaut werden könne, so dass Schnelltests für alle sofort zur Verfügung stehen. Der Beschluss der Ministerpräsidenten sehe einen stetigen Ausbau der Teststruktur bis Anfang April vor.