Werden in Lünen bald zwei neue Gewerbegebiete errichtet? Das ist die zentrale Frage der Bürgerentscheide, die für den 11. Dezember in der Lippestadt geplant sind. Dann fällt die Entscheidung, ob die Bebauungspläne für Klöters Feld und Derner Straße geändert werden – oder ob nicht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Worüber wird abgestimmt?
Im Fokus stehen die beiden Fragen, ob die Abstimmenden dafür sind, den Bebauungsplan für das jeweilige Gewerbegebiet aufzuheben oder nicht. Kurzum: Wer pro Natur und damit gegen die Versiegelung der Flächen ist, sollte mit „Ja“ stimmen. Wem hingegen die wirtschaftlichen Aspekte wie etwa neue Arbeitsplätze wichtiger sind, sollte mit „Nein“ votieren.
Warum gibt es eigentlich einen Bürgerentscheid?
Gegen die Bebauungspläne der Stadt Lünen hatte die „Bürgerinitiative gegen die Müllkippe Dortmund Nord Ost - Aktion Rettet das Klöters Feld“ ein Bürgerbegehren gestartet. Damit das Bürgerbegehren erfolgreich ist, hätten jeweils 4072 Stimmen der 67.830 wahlberechtigen Lünerinnen und Lüner gereicht. Das entspricht sechs Prozent.
Laut Abstimmungsheft, einer Beilage zu den Bürgerentscheiden, die auf der Internetseite der Stadt Lünen veröffentlicht wurde, gingen 5110 gültige Stimmen in Sachen Klöters Feld und 4848 gültige Stimmen mit Bezug auf die Derner Straße ein.
Da der Stadtrat Mitte September mehrheitlich das Bürgerbegehren ablehnte, folgt nun ein Bürgerentscheid.

Wie kann abgestimmt werden?
Am 11. Dezember kann zwischen 8 bis 18 Uhr gewählt werden. An diesem Tag können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lünen ihre Stimmen für beide Bürgerentscheide abgeben.
Zudem kann per Brief gewählt werden. Die Unterlagen können unter www.luenen.de/wahlschein beantragt werden. Unter www.luenen.de/wahlen sind zudem alle weiteren Informationen – unter anderem die Beantragung per Post – zu finden. Der Stimmbrief muss bis 11. Dezember, 16 Uhr bei der Stadt Lünen eingegangen sein.
Alternativ ist eine Wahl montags, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr im Briefabstimmungsbüro im Rathaus (1. OG, Sitzungssaal 2) möglich. Am 9. Dezember, dem Freitag vor der Abstimmung, kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.
Wer darf abstimmen?
Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Bürgerentscheide zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und Bürger,
die am 11. Dezember 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (25. November 2022) in der Stadt
Lünen mit ihrer Hauptwohnung gemeldet und nicht infolge Richterspruchs
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wann ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?
Die Bürgerentscheide sind erfolgreich, wenn die gestellten Fragen von mindestens 15 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit „Ja“ beantwortet wurden. Das entspricht etwa 10.000 Bürgerinnen und Bürger.
Zudem müssen die „Ja“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben. Wenn diese Mehrheit erreicht wird, haben die Bürgerentscheide die Wirkung eines Ratsbeschlusses.
Welche Stimmempfehlungen geben Bürgermeister und Ratsfraktionen?
Die Mehrheit das Rats stimmte gegen die Pläne des Bürgerbegehrens. 33 Mitglieder (SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) votierten so, 21 für das Begehren (Grüne, GFL, Die Linke, AfD und die beiden fraktionslosen Mitglieder) und zwei enthielten sich (NWL). Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns stimmte jeweils gegen die Aufhebung des Bebauungsplans.
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