Der Bürgerentscheid in Lünen zu den Gewerbegebieten „Klöters Feld“ und „Derner Straße“ wird schon bald vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt. Zu Beginn dieses Jahres hatte die Bürgerinitiative (BI) „Gegen die Müllkippe“ rechtliche Schritte gegen die Stadt Lünen über die Art der Durchführung des Bürgerentscheids eingelegt. Die Sache wird nun am 25. August (10 Uhr) in Gelsenkirchen verhandelt. Das bestätigte der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht, Wolfgang Thewes. „Die Einladungen werden demnächst rausgeschickt.“
Klage durch Spenden finanziert
Vorher hatte die Stadt Lünen mit einer Stellungnahme auf die Klage der BI reagiert. „Aktuell liegt dieses Schreiben bei unserem Anwalt. Bis Ende dieses Monats hat er noch Zeit, darauf zu reagieren, was auf alle Fälle auch passieren wird“, sagte BI-Mitinitiatorin Marina Lorson, „es freut uns, dass das Verwaltungsgericht die Klage nicht gleich abgeschmettert hat.“
Auf die Frage, ob die Stadt Lünen weiter überzeugt sei, dass alles rechtlich in Ordnung gelaufen sei, antwortete Stadtsprecher Daniel Claeßen einsilbig. „An der Position der Stadt Lünen hat sich nichts geändert.“
Fest steht: Das Geld für die Klage hat das Bündnis bereits zusammen. „Wir sind sehr dankbar für alle Spenden. Einige Menschen haben uns 500 Euro und mehr geschickt“, ergänzte Lorson. Im Vorfeld des Gerichtsverfahrens gingen die Beteiligten von Kosten in Höhe von 30.000 Euro aus. Auch weil vor Gericht beide Abstimmungen separat behandelt werden müssen, da über beide Gewerbegebiete auch einzeln entschieden wurde. Ein gemeinsames Verfahren ist daher nicht möglich.

Die BI strebt eine Wiederholung des Bürgerentscheids an und spricht von „Unregelmäßigkeiten und Fehlern beim Abstimmungsverfahren“. Die wichtigsten Kritikpunkte sind fehlende Wahllokale und Unstimmigkeiten bei den Briefwahlen.
„In Brambauer gab es etwa nur zwei Wahllokale“, wiederholt Lorson ihre Vorwürfe. Ihr Mitstreiter Leo Bögershausen hatte vor einigen Monaten bereits gesagt: „Die Bürger in Brambauer, in der Geist und in Mitte sind Bürger zweiter Klasse. Die Menschen wurden benachteiligt und stiefmütterlich behandelt.“
Zur Erklärung: Bei der Landtagswahl im Mai des vergangenen Jahres gab es 66 Wahllokale, für den Bürgerentscheid organisierte die Stadt insgesamt 16 Lokale.
Auf die Kritik entgegnete Stadtsprecher Claeßen damals: „Erfahrungsgemäß ist die Beteiligung bei Bürgerentscheiden, die nicht mit anderen Wahlen wie zum Beispiel der Bundestags- oder Landtagswahl kombiniert sind, sehr gering. Deshalb hat die Stadt gut erreichbare und barrierefreie Stimmräume ausgewählt sowie frühzeitig auf die Möglichkeit der Briefwahl aufmerksam gemacht.“
Unregelmäßigkeiten bei Briefwahl
Aber genau bei der Briefwahl kam es auch zu Problemen: Einige Bürgerinnen und Bürger erhielten ihre Wahlunterlagen erst nach der Abstimmung. Im Anschluss daran hatte die Stadt Lünen Fehler bei der Zustellung ausgeschlossen. Es seien keine Briefe nach dem Bürgerentscheid abgeschickt worden, sagte Stadtsprecher Alexander Dziedeck nach der Abstimmung Mitte Dezember.
Dem entgegnete der zuständige Postdienstleister - mit Blick auf Informationen aus der internen Datenverarbeitung - dass auch einen Tag nach dem Bürgerentscheid noch Briefwahlunterlagen empfangen worden seien.
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