Erneut wurde in Lünen eine Wohnung wegen des Verdachts auf Kinderpornografie durchsucht. © picture alliance / dpa

Cybercrime

Besitz von Kinderpornografie: Erneut Durchsuchung in Lünen

Zum zweiten Mal innerhalb von knapp zwei Monaten haben Beamte der Staatsanwaltschaft Köln in Lünen eine Wohnung durchsucht. Erneut geht es um den Besitz von kinderpornografischem Material.

Lünen

, 03.12.2020 / Lesedauer: 3 min

Wie die Staatsanwaltschaft Köln am Donnerstag (3. Dezember) mitteilte, wurden durch die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) in Nordrhein-Westfalen Durchsuchungsbeschlüsse gegen 56 Beschuldigte wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Schriften vollstreckt“. 41 Objekte nahmen die Beamten mit Hilfe der jeweils zuständigen Polizeidienststellen unter die Lupe, 330 Datenträger wurden sichergestellt.

Erneut war dabei auch eine Wohnung in Lünen Ziel der Durchsuchungen. Bereits im November 2019 war ein 47-jähriger Lüner im Zuge der Ermittlungen zum Missbrauchsskandal von Bergisch-Gladbach festgenommen worden. Ende Juli 2020 wurde Anklage gegen ihn vor dem Landgericht Dortmund erhoben.

Am 1. Oktober 2020 kam es erneut zu Wohnungsdurchsuchungen, darunter wieder ein Fall in Lünen. Haftbefehle wurden bei diesen Durchsuchungen, genau wie im aktuellen Fall, jedoch nicht vollstreckt.

„Bisher liegen auch keine Hinweise auf den Missbrauch von Kindern vor“, sagt der Kölner Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer im Gespräch mit unserer Redaktion. Es handele sich „lediglich“ um den Besitz von kinderpornografischem Material. „Die 330 Datenträger lassen erahnen, dass da wieder eine ganze Menge Material gesichtet werden muss“. Erst danach könne die Cybercrime-Stelle weitere Schritte und damit auch Verfahren einleiten. „Da ZAC bundesweit ermittelt, ist es möglich, dass wir solche Verfahren dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften abgeben“, so Bremer.

Zusammenhang ist unwahrscheinlich

Im Lüner Fall wäre das dann die Staatsanwaltschaft Dortmund. Zum jetzigen Zeitpunkt steht laut Bremer noch nicht fest, ob es sich bei dem Lüner Beschuldigten um die gleiche Person handelt, die auch schon im Oktober Ziel der Untersuchungen war. „Das sollte mich allerdings sehr wundern, wenn es so wäre.“

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Denn die aktuellen Durchsuchungen sind weder ein Resultat der Ermittlungen zu den Missbrauchsskandalen von Bergisch-Gladbach und Münster, sondern „beruhen überwiegend auf Mitteilungen des National Center for Missing & Exploited Children“, so die Staatsanwaltschaft Köln. „Hierbei handelt es sich um eine Organisation aus den USA, die Hinweise im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder entgegennimmt und sie an die zuständigen Behörden weiterleitet.“ Bei diesen Hinweisen handelt es sich laut Ulrich Bremer hauptsächlich um IP-Adressen.

Einige der aktuell Beschuldigten hätten bereits gestanden - ob darunter auch der Lüner ist, war bisher nicht zu ermitteln. Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich Anhaltspunkte zu weiteren Straftaten, darunter unerlaubter Besitz von Schusswaffen und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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