Befreiung von der Maskenpflicht: „Dafür gibt‘s keine medizinischen Gründe“

Schutz vor dem Coronavirus

Viele Ärzte berichten von gestiegener Nachfrage: Die Menschen wollen ein Attest, das sie von der Maskenpflicht befreit. Der Lüner Arzt Dr. Michael Funke hält davon gar nichts.

Lünen

, 10.07.2020, 11:16 Uhr / Lesedauer: 1 min
Kann man sich von der Maskenpflicht ärztlich befreien lassen? Geht es nach Dr. Funke, dann nicht.

Kann man sich von der Maskenpflicht ärztlich befreien lassen? Geht es nach Dr. Funke, dann nicht. © picture alliance/dpa

Immer mehr Leute kommen mittlerweile in die Praxis, weil sie sich mit einem Attest von der Maskenpflicht befreien lassen wollen, berichtet der Dortmunder Arzt Dr. Lars Rettstadt. Auch er bekomme diese Anfragen, sagt Dr. Michael Funke, Allgemeinmediziner und Vorsitzender des Lüner Ärztevereins.

Diese Anfragen lehne er jedoch allesamt ab: „Es besteht keine medizinische Begründung, jemanden von der Maskenpflicht zu befreien“, sagt er. Manchen störe die Maske etwas beim Atmen, sie führe aber definitiv nicht zu Erstickungserscheinungen.

„Der Schutz ist wichtiger“

Er erkläre das den Menschen in diesen Fällen, „dann verstehen die Patienten das auch. Der Schutz ist wichtiger“, sagt Funke. Alternativ könne man ja beispielsweise auch auf ein Visier aus Plexiglas zurückgreifen.

Sein Stellvertreter beim Ärzteverein, Dr. Berthold Lenfers, hatte im Interview gesagt, dass Menschen mit schwerer Lungenerkrankung die Maske manchmal als schweres Hindernis empfinden. Gerade für sie sei es aber wichtig, sich vor dem Coronavirus zu schützen.

Die Ablehnung der Schutzmaske hat nicht immer nur gesundheitliche Gründe. Im Rahmen der sogenannten „Anti-Corona-Demonstrationen“ war deutschlandweit die Maskenpflicht immer wieder mit dem Tragen des Judensterns während des NS-Terrors verglichen worden. Einige Gegner sehen darin Antisemitismus.