Was bedeutet die Ausgangssperre für den Beruf?Sie hat darauf kaum Auswirkungen. Wer zwischen 21 und 5 Uhr zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause fahren muss, darf unterwegs sein. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Bei Kontrollen reicht der Personalausweis und die Angabe, wo man arbeitet. Es steht den Arbeitgebern allerdings frei – zur Vermeidung von Nachfragen, selbst Bescheinigungen auszustellen.Für wen gilt die Aussgangssperre?Für jeden. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nicht mit der Berufsausübung in Zusammenhang stehen oder unter die weiteren Ausnahmen fallen.
Darf die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner besucht werden?Ja, der der Besuch und die Übernachtung bei Ehegatten oder Lebenspartnern ist erlaubt. Allerdings ist der Besuch ist so zu planen, dass die Ausgangssperre eingehalten werden kann.
Darf ich mit dem Hund Gassi gehen? Ja. Die Versorgung von Tieren gilt als Ausnahme. Dazu zählen Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben oder Reitställen. Haustiere - darunter Hunde- sollten vor 21 Uhr ausgeführt werden. Ausnahmen sind glaubhaft zu machen. Haben Supermärkte nach Beginn der Ausgangssperre noch geöffnet?In Lünen schließen die meisten Lebensmittelgeschäfte ohnehin um 21 Uhr - dazu zählen der Edeka in der Stadtmitte und in Brambauer sowie der Rewe im Viktoriacenter. Der Rewe an der Kurt-Schumacher-Straße schließt sogar schon um 20 Uhr. Bis 22 Uhr hätten beispielsweise Kaufland und Rewe Hübner geöffnet - doch der Rewe-Markt schließt aufgrund der Ausgangssperre schon um 21 Uhr. Bei Kaufland hieß es, dass man sich an die jeweils örtlichen Begebenheiten anpasse und die Geschäfte gegebenenfalls eher schließe.
Wie sieht es mit den Tankstellen in Lünen aus?Eine stichprobenartige Umfrage ergibt, dass diese an den gewohnten Öffnungszeiten festhalten. Auch die 24-Stunden-Tankstellen werden rund um die Uhr geöffnet haben.Dürfen Lieferdienste weiterhin Essen ausfahren?Lieferdienste gelten als berufliche Tätigkeit und sind damit zulässig. Berufstätige könnten in Imbissläden noch nach 21 Uhr Essen besorgen. Bei McDonald`s und auch Burger King wartet man aber nicht auf möglicherweise kommende Kunden: Statt um 1 Uhr schließen die Filialen bereits um 21 Uhr. Stellt der Öffentliche Personennahverkehr den Betrieb ein?Busse und Bahnen halten während der Ausgangssperre den Verkehr aufrecht, damit Pendler und Pendlerinnen zur Arbeit kommen.Fahren nach 21 Uhr noch Taxen?Mit einem Lüner Taxi wird man allerdings nur im Notfall fahren können, der Taxi-Anbieter Lüner Taxi stellt seinen Betrieb aufgrund der Ausgangssperre ab 20 Uhr ein. Dann ist allenfalls noch eine letzte Fahrt möglich - oder es muss ein Notfall sein. „Aber da niemand unterwegs sein wird, machen wir früher Schluss“, so der Inhaber.Dürfen Fahrschulen die notwendigen Nachfahrten anbieten?Ja. Zum einen fällt dies für die Fahrlehrer unter die Berufsausübung, zum anderen müssen Fahrschüler für die Zulassung zur Prüfung Nachtfahrten vorweisen können. Önder Aytekin, Inhaber Fahrschule Europa, sieht die Ausgangssperre daher gelassen. „Dass Nachtfahrten gemacht werden müssen, weiß aber auch das Ordnungsamt.“Was ist mit Sport und körperlicher Betätigung?Die Joggingrunde muss ausfallen, da man sich nach 21 Uhr nicht mehr im Freien aufhalten darf.
Ist ein Besuch der Moschee während des Ramadan erlaubt? Ja. Laut Aussage des Kreises Unna ist Besuch eines Gottesdienstes oder einer anderen Versammlung zur Religionsausübung eine Ausnahme. Allerdings muss von der Gebetsstätte nach 21 Uhr der direkte Wege nach Hause eingeschlagen werden. In Lünen kommt dieser Passus aber wohl nicht zum Zuge. Die islamisch-türkische Gemeinde zu Lünen hat entschieden, trotz Ramadan auf das Abendgebet nach 21 Uhr zu verzichten. Das Morgengebet gibt es jedoch, denn dass findet ohnehin nach 5 Uhr statt. „Wir haben für uns entschieden, auf das Abendgebet zu verzichten, um unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten“, so Vorstandsmitglied Fatih Kalem.
Was passiert bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen?Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch es gibt auch gewichtige Gründe, die zu einem Aufenthalt im Öffentlichen Raum führten. Dazu zählen Autopannen oder auch Verspätungen von Bus und Bahn. Über solche Einzelfälle entscheidet die örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei entsprechend des geschilderten Sachverhalts.