Ärger um "schmalen" Fahrradweg ist entbrannt

Waltroper Straße

Brami-Chef Michael Ristovitch ist ein Mann deutlicher Worte. Bei der Neugestaltung der Waltroper Straße und deren Fahrradmarkierung wirft er der Stadt jetzt „einige gravierende Fehler“ vor. Alles sei „auf Kante genäht“ und nur die „Minimalmesswerte für Straßen“ würden eingehalten. Wir zeigen die Stelle im Video und lassen uns erklären, was daran so gefährlich ist.

Brambauer

, 18.08.2015, 05:49 Uhr / Lesedauer: 2 min

So sei zum Beispiel ein Schutzstreifen zwischen den parkenden Autos und dem schmal angelegten Fahrradweg auf der Fahrbahn nicht vorhanden, aber gesetzlich vorgeschrieben. „Der Gesetzgeber beziehungsweise die Rechtsprechung schreibt zu Gehwegen mit einer Breite zwischen 70 und 80 Zentimeter sowie zu parkenden Fahrzeugen mindestens einen Meter Sicherheitsabstand vor. „Davon ist bei uns in Brambauer nichts zu sehen“, sagt Ristovitch.

Beschilderung nicht ausreichend

Ebenso sei die Beschilderung als Fahrrad- beziehungsweise Gehweg nicht ausreichend. Weil der Bürgersteig mit Fahrradweg linksseitig in Richtung Waltrop so eng, aber auf der gegenüberliegenden Seite mehr Platz sei, schlägt er vor: Den Fahrradweg rechtsseitig der Waltroper Straße zu verbreitern und für beide Fahrtrichtungen frei zu geben. Außerdem fehle unter anderem eine Fahrbahnmarkierung des auslaufenden Radfahrweges in den Kreuzungsbereich der „Hufnagel-Kreuzung“. Helfen sollen nach Meinung von Michael Ristovitch rot markierte Fahrradwege als Signalwirkung, zumindest in den Kreuzungsbereichen.

Beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) sieht man die Situation insgesamt etwas anders. Sprecher Hans-Jürgen Heidenreich: „Natürlich ist das alles Spitz auf Knopf realisiert, aber alles an der Grenze des rechtlich Zulässigen“, betont er.

Optimal sei die Situation auf der Waltroper Straße sicher nicht, aber eine andere Lösung sei nur erreichbar gewesen, wenn man entweder Parkstreifen, Gehweg, Bäume oder Häuser entfernt hätte.

Dass Gerichte Radfahrern einen größeren Seitenabstand zu Fahrbahn und parkenden Autos schon zugesprochen haben, als der auf der Waltroper Straße vorhanden ist, sei bekannt. Aber in der Straßenverkehrsordnung gebe es dazu nur Soll- und Kann-Bestimmungen.

Vorschlag nicht machbar

Die Stadt habe gegen keine Bestimmung verstoßen. Den Vorschlag Ristovitchs, den Radweg in beide Richtungen freizugeben, hält er für durchgehend nicht machbar. Schon vor Monaten hatte die Neugestaltung der Straße hohe Wellen geschlagen. Und damals schon hatte Beigeordneter Matthias Buckesfeld die gewählte Variante verteidigt und tut es noch heute: „Wir haben nach den Regelwerken gebaut.“ Die Diskussion jetzt sei eine rein theoretische, man müsse natürlich auch immer die Situation vor Ort berücksichtigen, betont er.

Und nach dem Stand der Forschung sei der markierte Radweg auf der Fahrbahn das „Mittel der Wahl“. Man befinde sich damit in Gesellschaft vieler Kommunen. Fest steht auch: Ein Unfallschwerpunkt ist die Waltroper Straße für Radfahrer seitdem nicht geworden, sagt der ADFC.