Die Rettungswache des DRK in Lünen.

© Peter Fiedler

Änderung des Notfallsanitätergesetzes: Freude bei Zuständigen in Lünen

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Notfallsanitäter haben sich mit einigen zum Teil lebensrettenden Maßnahmen bisher strafbar gemacht. Eine jetzt beschlossenen Gesetzesänderung sorgt auch in Lünen für Erleichterung.

Lünen

, 02.03.2021, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes soll mehr Klarheit und Sicherheit für Notfallsanitäter schaffen. Auch beim Deutschen Roten Kreuz in Lünen ist man erleichtert über die Neuregelung.

Vorstand Matthias Stiller: „Wir freuen uns, dass sich die Ausbildung zum Rettungsassistenten von zwei Jahren nun zum Notfallsanitäter auf drei Jahre verlängert hat und nun mehr medizinische Inhalte Platz einnehmen als zuvor, wie beispielsweise invasive Maßnahmen oder die Gabe von Notfallmedikamenten.“ Ein Notarzt sei trotzdem weiterhin erforderlich.

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Auch in Lünen haben sich Mitarbeiter aktiv für die Änderung eingesetzt: „Es gab Mitarbeiter, die sich sehr intensiv zum Beispiel durch eine Unterzeichnung einer Petition für diese Änderung eingesetzt haben.“ Beim DRK in Lünen hat man sich schon vor der Gesetzesänderung für eine bessere Ausbildung eingesetzt. „Wir konnten auch bereits viele unserer sehr erfahrenen Rettungsassistenten durch Fortbildungen zum Notfallsanitäter erfolgreich weiterbilden und bilden auch in diesem Bereich selber aus“, sagt Stiller

Auch auf Bundesebene ist man erleichtert. DRK-Präsidentin Hasselfeldt: „Bei einem solchen Notfalleinsatz kommt es auf jede Minute an, um das Leben von Patienten zu retten. Deshalb sind wir froh, dass diese Regelung jetzt Klarheit schafft.“

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