Lünen definiert sich als Stadt der Kreislaufwirtschaft. Doch an der Kreuzstraße in Beckinghausen nahe der Bahnunterführung wird es absurd: Halteverbotsschilder bremsen den Gedanken an Recycling aus. Wer am Containerstandort für Glas und Altkleider mit seinem Fahrzeug vorfährt, um Säcke oder Körbe mit Wiederverwertbarem in den Kreislauf zu bringen, riskiert ein Knöllchen. Denn auf beiden Seiten der Fahrbahn gilt absolutes Halteverbot.
Warum die Schilder dort stehen, könne die Stadt Lünen nicht mehr rekonstruieren. Auf Nachfrage der Redaktion erklärt dazu die Pressestelle, die Verwaltung arbeite an einer Neuorganisation für alle Behälterstandorte. Wie lange der Prozess noch dauern werde, ließe sich aktuell nicht prognostizieren. Der Grund seien Krankheitsfälle bei Mitarbeitenden.
Neue Standortvorschläge
In den vergangenen Monaten habe die Verwaltung alle Behälterstandorte in Lünen in einer Karte erfasst- sowohl Altkleider- als auch Altglascontainer. Viele, darunter auch der an der Kreuzstraße, seien als unzureichend erkannt worden. Der Grund: Sie können derzeit nur fußläufig oder mit dem Fahrrad beliefert werden. Warum die Container dort einst aufgestellt wurden, oder warum dort welche Beschilderung vorhanden ist, lasse sich laut Pressestelle nicht mehr rekonstruieren.
Basierend auf der Überblickskarte sollen jetzt für alle unpassenden Standorte wie den an der Kreuzstraße neue Vorschläge gemacht werden. Dabei spielen Eignung und Beschilderung eine Rolle. Das würde dann mit den Fachabteilungen abgestimmt. Die Umsetzung werde laut Pressestelle im Zusammenhang mit einer neuen Satzung für die Altkleidercontainer erfolgen, die bereits in Arbeit sei.
Festgelegte Einwurfzeiten

Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Beckinghausen können laut Info der Wirtschaftsbetriebe Lünen (WBL, Stand 2019) Containerstellplätze an der Königslandwehr, bei der GWA Brückenkamp und eben an der Kreuzstraße nutzen. Weil der Glaseinwurf mit Lärm verbunden ist, gelten vorgeschriebene
Einwurfzeiten werktags von 7 bis 19 Uhr.
Ein grundsätzliches Problem ist die Verschmutzung von Containerstandorten. Dort werden oft Dinge entsorgt, die nicht in die Container gehören. Manchmal entwickeln sich hier richtige Müllabladeplätze, obwohl die WBL regelmäßig reinigt. Müll hinwerfen ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird von der Stadt Lünen mit einem Bußgeld geahndet. Daher gilt: Wenn die Container überfüllt sind, darf nichts dort abgestellt werden.
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