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Ab nach Mallorca? Verbraucherzentrale erklärt, worauf man bei der Buchung achten sollte
Reiseplanung
Die Flüge nach Mallorca sind längst ausgebucht, die Reiseanbieter stocken sogar auf. Für jene, die bei solchen Nachrichten das Fernweh packt, hat die Verbraucherzentrale wichtige Reisetipps.
Der Sommer rückt näher, die Luft riecht an manchen Tagen schon nach Frühling und das Fernweh wächst und wächst. Während einige schon ihren Flug nach Mallorca gebucht haben, weil der Bund die Reisewarnung für die Insel aufgehoben hat, sind andere vorsichtig. Und dafür gibt es allen Grund, denn jede Buchung birgt ein gewisses Risiko.
„Die Verbraucher sind unterschiedlich. Es gibt vorsichtige Menschen und Leute, die schon mit ihren Füßen scharen, weil sie einen Tapetenwechsel brauchen“, sagt Astrid Lindner, Leiterin der Kamener Verbraucherberatungsstelle. In einem gemeinsamen Pressegespräch informieren sie und ihre Kolleginnen aus den Beratungsstellen in Lünen (Jutta Gülzow) und Schwerte (Hannah Pick) über die Reiseplanung in Pandemiezeiten.
Reisen ganz ohne Risiko buchen ist aktuell nicht möglich
Die Expertinnen haben zwar keine geheime Lösung, wie sich jetzt eine Reise ganz ohne Risiko planen lässt, denn das ist schlicht unmöglich. Wer sich vorher aber gut vorbereitet und aufklären lässt, der hat zumindest gute Chancen, sein Geld erstattet zu bekommen, wenn die Reise doch nicht angetreten wird.

In einer virtuellen Pressekonferenz geben Jutta Gülzow von der Verbraucherzentrale in Lünen, Astrid Lindner aus Kamen und Hannah Pick aus Schwerte (von oben) Tipps zum Thema Reiseplanung. © Screenshot: Pott
Worauf bei der Buchung zu achten ist, weiß Jutta Gülzow. „Die Branche hat auf die aktuelle Lage reagiert. Es gibt mittlerweile andere Stornierungsmöglichkeiten als noch vor eineinhalb Jahren“, erklärt die Leiterin der Schwerter Beratungsstelle.
Manche Reiseanbieter ermöglichen mittlerweile, bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn noch kostenfrei zu stornieren, es gibt entsprechende Flex-Tarife. „Aber wenn die 14 Tage dann vorbei sind, muss man sich entscheiden“, sagt Gülzow – ein kleines Risiko bleibt also immer.
Die Palette der Stornierungsmöglichkeiten sei jedoch sehr bunt und man sollte nicht darauf vertrauen, dass alle Anbieter die Stornierungsregeln angepasst haben, warnt die Expertin. Vor der Buchung lohnt sich deshalb ein Blick ins Kleingedruckte.
Pauschal- oder Individualreise?
Reisewillige sollten sich also vorher genau informieren, bis wann ihr Trip storniert werden kann und im Zweifel mehr für die zusätzliche Flexibilität zahlen. Des weiteren erklären die Beraterinnen, dass es mit Blick auf Stornierungen jetzt unkomplizierter sein kann, eine Pauschalreise zu buchen. Denn dabei läuft alles über einen Anbieter und der Reisepreis muss nicht gleich vollständig gezahlt werden, erklärt Astrid Lindner aus Kamen.
Der größte Unterschied zu Individualreisen sei aber die gesetzliche Absicherung: Liegen außergewöhnliche Umstände wie etwa eine Reisewarnung vor, dürfen Pauschalurlauber vom Vertrag zurücktreten und erhalten ihr Geld zurück. Das ist zumindest die Theorie.
Wann gibt es Geld zurück – und wann nicht?
Bei einer Reisewarnung ist der Fall eigentlich klar: Wenn nicht verreist werden darf und Flüge gar nicht erst starten, muss der Anbieter das Geld zurückzahlen. Doch was ist, wenn die Corona-Zahlen in meinem Zielort steigen und ich die Reise wegen eines mulmigen Gefühls doch lieber abbrechen möchte? Das könnte zum Beispiel bei manchen Mallorca-Reisenden passieren, denn es ist absehbar, dass die Coronazahlen auf der Insel steigen werden, wenn dort viele Menschen aufeinander treffen. Manchem könnte dadurch die Lust auf die Reise vergehen.
Fünf Reise-Tipps für Eilige
- Wer eine Pauschalreise bucht, ist im Falle einer Stornierung besser abgesichert
- Reisende sollten sich vorher genau über die Stornierungsmöglichkeiten informieren und Anbieter vergleichen
- Wenn es um die Rückerstattung geht, kann es auf Tage ankommen: Am Buchungstag unbedingt einen Screenshot von der Seite des Auswärtigen Amts machen, um zu belegen, dass zu dem Zeitpunkt kein Risiko bestand und abzusehen war.
- Vorher überlegen, welches Risiko man eingehen möchte und ob man bereit ist einen Urlaub mit Einschränkungen zu erleben.
- Vor Reiseantritt und der Rückreise checken, welche Coronaverordnung am Zielort gerade gilt: Brauche ich einen Test, muss ich in Quarantäne?
- Weitere Infos gibt es online unter www.verbraucherzentrale.nrw/reiseaerger
- App „Flugärger“: www.verbraucherzentrale.nrw/flugaerger-app
In so einem Fall ist die Chance aber sehr gering, dass es Geld zurückgibt. „Es kommt darauf an, ob ein Reisemangel reklamiert wird oder es sich um Dinge handelt, die ich zum Buchungszeitraum wusste“, erklärt Lindner. Und mit steigenden Zahlen kann man schon jetzt rechnen. Für eine Stornierung müssen außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen – es sei denn man hat vorher mit einem Flex-Tarif dafür gesorgt, dass man noch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten kann.
Rückerstattung bei annullierten Flügen
Flüge sind noch einmal ein Thema für sich. „Wenn die Flüge unter das EU-Fluggastrecht fallen, sieht das Gesetz bei einer Annullierung vor, dass der Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstattet wird“, erklärt Lindner.
So die Theorie. Passiert das nicht, bietet die App „Flugärger“ der Verbraucherzentrale NRW Hilfe. Hier kann man die Flugnummer eingeben, das Problem schildern und erfährt sofort, welche Ansprüche geltend gemacht werden können. Die App verschickt auch direkt Briefe an die Airlines und erinnert den Nutzer daran, was zu tun ist, wenn die Frist abgelaufen und noch kein Geld zurückgekommen ist. Ein praktischer, kostenloser Service, der dieses Jahr aus aktuellem Anlasse noch einmal erweitert wurde.