
© Carlo Czichowski
2G-Plus in der Gastronomie: Gilt im Imbiss dasselbe wie im Restaurant?
Coronavirus im Kreis Unna
Demnächst sollen nur noch Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Schnelltest Restaurants besuchen dürfen. Greift diese Regelung auch für die Pommesbude um die Ecke?
Eine der wichtigsten Neuerungen, die die bald kommende Corona-Schutzverordnung mit sich bringen soll, ist die 2G-Plus-Regel für Restaurants, Cafés und Kneipen. Laut Beschluss des jüngsten Bund-Länder-Gipfels müssen Geimpfte und Genesene dann einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen.
Aber wie ist die Regel eigentlich für Imbisse? Muss man die Vorgaben auch erfüllen, wenn man sich einen Döner oder eine Pommes holen will? „Der Verfahrensgeber differenziert hier nicht zwischen einem Imbiss oder einem Restaurant. Für alle Betriebe gilt dieselbe Regelung“, sagt Thorsten Hellwig, Pressesprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes NRW, auf Anfrage unserer Redaktion.
Auch für den Verzehr an der frischen Luft gilt 2G-Plus
Zudem sagt Hellwig, dass grundsätzlich jeder Gastronom im Rahmen seines Hausrechts darüber entscheiden dürfe, ob er für seinen Betrieb eine Regelung treffe, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Er könne also jederzeit 2G-Plus machen oder auch auf 1G verschärfen.
Und wie ist es, wenn man sich nur eine Currywurst auf die Hand holt und direkt vor dem Betrieb speist? „Hier gilt dasselbe. Es wird kein Unterschied zwischen dem Verzehr drinnen oder draußen gemacht“, ergänzt der Pressesprecher.
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
